Mit dem Kauf deiner Musik (egal welches Format), hast Du bereits eine Gebühr entrichtet und wenn der Veranstalter die GEMA-Gebühren übernimmt, was der Regelfall ist, brauchst du dich nicht darum kümmern. Die GEMA geht mit den meisten Veranstaltern Verträge ein, die derartige Situationen abdecken, dabei spielt es auch keine Rolle aus welchem Land du kommst.
Lediglich wenn der Veranstalter keinen Vertrag mit der GEMA hat, kann es sein, dass die GEMA nachträglich eine Playlist haben möchte, um die Gebühren dann ermitteln zu können aber auch diesen Fall habe ich bisher nur einmal erlebt und dabei handelte es sich um Live-Konzerte, die nicht in dem vorher ausgehandelten Vertrag mit der GEMA enthalten waren. Letzt endlich versucht die GEMA in den seltensten Fällen die DJs zu belangen (ehrlich gesagt ist mir dieser Fall noch nie untergekommen), sie wendet sich der Einfachheit halber immer an die Veranstalter.