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Zimbo
Partyboy
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Eine Schule veranstatet eine Abi Vorfinanzierungsparty in einer geliehenen Location (Pfarrsaal oder Veranstaltungshalle, die für öffentliche Veranstaltung genehmigt ist). Diese Party ist zwar eine Abi-Vofi-Party zum Nutzen unserer Stufe, aber keine Privatparty, da es öffentliche Plakate geben wird und auch eine Abendkasse, bei der "Fremde" kommen können.
1. Wenn man als Schule veranstaltet - allerdings mit ein paar "Unterstützungsscouts" die man z.B. auf Rechnung bezahlen würde, wenn diese ein Gewerbe haben.
1.1Hat man dann als Schule irgendwelche Vorteile gegenüber einem "normalen Veranstalter", weil die Schule gemeinützlich ist oder wie man das so schön sagt?
1.2 Wenn ja, was sind das für Vorteile?
Müssen wir Vergnügungssteuer zahlen, wenn wir Eintritt nehmen?
1.3 Müssen wir Schüler, die die Party organisieren, ein Gewerbe wie ein Veranstalter haben, sodass wir unsere Einnahmen legal absetzen können?
1.4 Wenn 1.3 der Fall ist, wir aber keinen Gewinn machen würden, sondern nur Unkosten decken, müssen dann Steuern gezahlt werden?
2. Wir beauftragen einen "veranstalter", der ein engagierter Bekannter aus dem Freundeskreis ist, aber nicht offiziell zur Schule gehört.
Wir kriegen 70% des Eintrittserlös unser Veranstalter 30%, sowohl von Abendkasse als auch Vorverkauf.
2.1Dieser Veranstalter hat ein Gewerbe auf "Promotion" (könnte aber zur Not falls dies ein Problem wäre auch noch die Zusatzbeschreibung Events in die Gewerbebeschreibung mit einnehmen).
Muss er seine 30% Einnahmen (auch wenn dies eventuelle nur Umsatz und Unkostendeckung ist) steuerlich dem Finanzamt melden und absetzen?
2.2 Muss dann Vergnügungssteuer bezahlt werden?
2.3. Wer haftet für die Location? nehmen wir an Toiletten werden zerstört, verstopft, bemalt etc. und der Besitzer der Veranstaltungshalle will entschädigt werden.
Sind wir mit unserer normalen privaten Haftpflicht versichert?
Wie sähe das bei unserem "Mitveranstalter" der die 30% kriegt aus? Braucht der ne spezielle Veranstalterhaftplicht oder reicht die private?
2.4 Muss Gema bezahlt werden?
1. Wenn man als Schule veranstaltet - allerdings mit ein paar "Unterstützungsscouts" die man z.B. auf Rechnung bezahlen würde, wenn diese ein Gewerbe haben.
1.1Hat man dann als Schule irgendwelche Vorteile gegenüber einem "normalen Veranstalter", weil die Schule gemeinützlich ist oder wie man das so schön sagt?
1.2 Wenn ja, was sind das für Vorteile?
Müssen wir Vergnügungssteuer zahlen, wenn wir Eintritt nehmen?
1.3 Müssen wir Schüler, die die Party organisieren, ein Gewerbe wie ein Veranstalter haben, sodass wir unsere Einnahmen legal absetzen können?
1.4 Wenn 1.3 der Fall ist, wir aber keinen Gewinn machen würden, sondern nur Unkosten decken, müssen dann Steuern gezahlt werden?
2. Wir beauftragen einen "veranstalter", der ein engagierter Bekannter aus dem Freundeskreis ist, aber nicht offiziell zur Schule gehört.
Wir kriegen 70% des Eintrittserlös unser Veranstalter 30%, sowohl von Abendkasse als auch Vorverkauf.
2.1Dieser Veranstalter hat ein Gewerbe auf "Promotion" (könnte aber zur Not falls dies ein Problem wäre auch noch die Zusatzbeschreibung Events in die Gewerbebeschreibung mit einnehmen).
Muss er seine 30% Einnahmen (auch wenn dies eventuelle nur Umsatz und Unkostendeckung ist) steuerlich dem Finanzamt melden und absetzen?
2.2 Muss dann Vergnügungssteuer bezahlt werden?
2.3. Wer haftet für die Location? nehmen wir an Toiletten werden zerstört, verstopft, bemalt etc. und der Besitzer der Veranstaltungshalle will entschädigt werden.
Sind wir mit unserer normalen privaten Haftpflicht versichert?
Wie sähe das bei unserem "Mitveranstalter" der die 30% kriegt aus? Braucht der ne spezielle Veranstalterhaftplicht oder reicht die private?
2.4 Muss Gema bezahlt werden?