7% oder 19% Umsatzsteuer bei Gig-Abrechnungen?

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mumu00

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Hi zusammen,
wir haben demnächst die Ehre, über unsere Firma (umsatzsteuerpflichtig) unsere erste richtige Rechnung für nen Gig zu erstellen.
Hierzu haben wir einige befreundetete DJs befragt, welchen Umsatzsteuersatz sie berechnen, und unterschiedliche Antworten erhalten:
Einige berechnen 19%, einige 7%, und einige wiederum unterscheiden zwischen Anfahrt und Gig selbst.
Laut Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatz...if.2FSteuersatz_.E2.80.93_.C2.A7.C2.A012_UStG) würde ich 19% als korrekt verstehen.

Wäre nett wenn mich jemand aufklären könnte.

Vielen Dank im voraus,
Stevanez
 
Lösung
G
Djing ist in dem Falle eine Dienstleistung, welche du bei deinen Kunden erfüllst.
Rechnungen bei Dienstleistungen wie Auto-, Wasserleitung- und Elektronikreperaturen werden soweit immer mit der 19%en Mehrwertsteuer mit berechnet.

7% eig nur auf Lebensmittel und Bücher.
Djing ist in dem Falle eine Dienstleistung, welche du bei deinen Kunden erfüllst.
Rechnungen bei Dienstleistungen wie Auto-, Wasserleitung- und Elektronikreperaturen werden soweit immer mit der 19%en Mehrwertsteuer mit berechnet.

7% eig nur auf Lebensmittel und Bücher.
 
Hast Du ein Kleingewerbe oder bist Du Umsatzsteuervoranmeldepflichtig?

Wieviele Personen seid Ihr und welche Rechtsform ist es?

Bei einem Kleingewerbe darf man keine MwSt. ausweisen. Außerdem darf man eingekauftes Material nicht steuerlich absetzen.

Wir haben immer 19% abgerechnet und hatten eine GbR.
 
Boah Leute, faselt doch nicht, wenn ihr keinen Plan habt... :rolleyes:

Kenne auch ein paar DJs, die sich aussuchen können, ob 7% oder 19%, das ist ihrem FA herzlich egal, dürften aber Einzelfälle sein. Fakt ist, dass DJs normalerweise 19% MwSt. nehmen und Live-Acts 7% MwSt. Unsere Live-Acts nehmen alle durchweg 7%, weil die ihr eigenes Material spielen, das hat absolut nichts mit dem Typus "Dienstleistung" zu tun.
 
Naja, eigentlich ist es so, wie es Alexxus sagt, entnehmen ist das Ganze aus Abschnitt 168, Abs. 15 der Umsatzsteuerrichtlinien (UStR). Was ich allerdings bezweifle ist, ob DJs wrklich das erwähnte "Wahlrecht" haben (aber wie gesagt, wenn dann, weshalb auch immer: Ausnahmefall)....

Hier der Auszug aus dem UStR:

"Die Urheber von Musikwerken erbringen mit der Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an ihren Werken steuerbegünstigte Leistungen. Urheberrechtlichen Schutz genießt auch elektronische Musik."

Grüße
 

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