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waidler
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Hallo,
seit neuestem hat sich bei uns Landkreis die Unsitte ergeben das bei Partys immer ein vom normalen Bereich getrennter 18er Bereich besteht. Nur in diesem Bereich gibt es Cocktails und diese dürfen auch nicht mit"rausgenommen" werden. Nun wollte ich fragen ob das ein neues Gesetz ist oder ob da ein paar Veranstalter einfach nur verantwortungsbewusst geplant haben.
Konkret geht es um die Planung einer Oberstufenparty, der urspüngliche Plan hatte vorgesehen einfach harten Alkohol erst ab 12 auszuschenken, jedoch gibt es ja die Möglichkeit für Minderjährige mit diesen Zetteln die Aufsicht zu übernehmen...somit hätten diese nach 12 dann wieder indirekt Zugriff (über ältere) auf Alkohol.
Versteht mich nicht falsch, mir ist egal was 16 jährige saufen, jedoch ist diese Trennung(falls sie denn vom Gesetz vorgeschrieben ist) mit erheblichem Mehraufwand verbunden und viele Gruppen werden dadurch getrennt.
Konkret: Langt es nicht mehr einfach Bändchen am Eingang zu verteilen, sondern müssen strikt getrennte Bereiche für harten Alkohol bestehen?
seit neuestem hat sich bei uns Landkreis die Unsitte ergeben das bei Partys immer ein vom normalen Bereich getrennter 18er Bereich besteht. Nur in diesem Bereich gibt es Cocktails und diese dürfen auch nicht mit"rausgenommen" werden. Nun wollte ich fragen ob das ein neues Gesetz ist oder ob da ein paar Veranstalter einfach nur verantwortungsbewusst geplant haben.
Konkret geht es um die Planung einer Oberstufenparty, der urspüngliche Plan hatte vorgesehen einfach harten Alkohol erst ab 12 auszuschenken, jedoch gibt es ja die Möglichkeit für Minderjährige mit diesen Zetteln die Aufsicht zu übernehmen...somit hätten diese nach 12 dann wieder indirekt Zugriff (über ältere) auf Alkohol.
Versteht mich nicht falsch, mir ist egal was 16 jährige saufen, jedoch ist diese Trennung(falls sie denn vom Gesetz vorgeschrieben ist) mit erheblichem Mehraufwand verbunden und viele Gruppen werden dadurch getrennt.
Konkret: Langt es nicht mehr einfach Bändchen am Eingang zu verteilen, sondern müssen strikt getrennte Bereiche für harten Alkohol bestehen?