Mixer schon drei mal Kaputt...

Chimmy

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Ulm
Hi!


Also....


Ich hatte den Numark PPD-01 Mixer und der ist mir das erste mal schon nach 3 tagen kaputt gegangen, das zweite mal nach ca. 1 Jahr (Fader rauschen wenn man den Fader nach link oder nach rechts gezogen hat) und jetzt nach knapp 1 1/2 Jahren schon wieder, also mittlerweile das dritte mal :mad: Was mich aber auch ziemlich ärgert, ist das ich den Mixer an gute Freunde verkauft habe, die haben allerdings nur noch Stress mit dem verdammten Ding....

Ich habe irgendwo gehört, dass man nach dem dritte Schadensfall sein Kaufpreis zurück verlangen kann... Stimmt das soweit? Denn der Mixer hat noch obendrauf die ersten Materielermüdungen (Line/Phono Switch ist abgebrochen). Wie sollen wir jetzt weiter vorghehen? Also meine Kollegen haben keinen wircklichen Bock mehr auf den Mixer...

Also, welche rechte stehen uns zu? In dem fall das wir den Mixer gegen Bares umtauschen können, steht uns der Kaufpreis oder der Aktuelle Listenpreis zu? Der Mixer wurde im Oktober 2003 gekauft und hat somit noch knapp 5 Monaten Garantie...


Ich hoffe ihr könnt mir weiter Helfen...




MfG MaXIMo
 
ich hatte mal ein mainboard das uich auch 4 mal umgetauscht hab. danach hab ich es zurückgegeben und einen gutschein vom jetzigen wert getauscht. hab knapp 50% verlust gemacht, aber besser als am ende einen kapuitten mixer zu besitzen, der nix wert ist.
 
Das hört sich mehr nach Tausch auf Kulanz... Aber wie sieht es rein Rechtlich aus?


MfG MaXiMo
 
Normal gibts ne Klausel von wegen Rücktritt vom Kaufvertrag. Und das ist der Vollpreis.
Hast den aber auch 3 mal immer zur Reparatur gegeben? NUr dann gilt das.
 
Also der Mixer wurde bis jetzt zwei mal direkt zu Numark eingeschickt und jetzt ist es das dritte mal....



MfG MaXIMo
 
die 2 jahre garantie gibt es ja, das keine minderwertigen waren den markt überschwemmen.
nach dem dritten umtausch/reperatur durch den händler bekommst du deine patte zurück.
 
Hmmm



Aber wie meinst das nach dem dritten mal? Der Mixer ist ja jetzt das dritte mal Defekt wurde aber bis jetzt logischerweise zweimal zurück Geschickt, dass dritte mal kommt ja noch (eventuell). Muss der Mixer dann sogesehen 4 Mal Kaputt gehen bis ich ihn eh umtauschen kann?



MfG MaXIMo
 
Moin

sehe ich auch so, 2-malige Reparaturversuche vor Wandlung des Kaufvertrages nach § 462 BGB.

Man muß sich nur 2 Versuche gefallen lassen.

Nach einem halben Jahr ist aber der Kunde in der Beweisnot. Innerhalb des ersten halben Jahres geht man davon aus, daß der Fehler bereits bei Übergabe bestand.
 
soweit ich das bei einem verlässlichen Fernseh-Ratgeber (welcher kann ich leider nich mehr sagen) gesehen hat, gilt das

a) nur wenn 3mal ein defekt AN DER GLEICHEN Stelle vorhanden war, also 3mal Crossfader

und

b) hat man dann Anspruch auf ein neues Gerät, des selben Types, also bekommst du wenn überhaupt einfach nur nen neuen PPD-01
 
Hi!


Also das erste mal nach 2 Tagen war das der ganze Mixer gesponnen hat. Beide kanäle haben gerauscht, man konnte keine Effekte mehr auswählen uvm. Bei de beiden zweiten malen war wie schon gesagt der Fehler mit dem Crossfader da und der Line/Phono Switch ist abgebrochen....



MfG MaXiMo
 
Hallo MaXiMo,

ein Kaufvertrag beinhaltet ein Erwerben von einwandfreier Ware, anderes muss im Kaufvertrag festgehalten werden.
Sollte die Ware nicht einwandfrei sein, so wird dem Verkäufer eine Möglichkeit eingeräumt den Mangel zu beheben.

Nun kommt’s: Als Käufer musst du dem Verkäufer diese Möglichkeit einräumen, aber das du dies 3-4 mal machen musst, diese Regel gibt es nicht.
Wenn du hartnäckig bleibst, und dein Recht durchsetzen möchtest:

Kannst du vom Kaufvertrag abstand nehmen oder auf einen Austausch des Gerätes bestehen. Du musst nicht ständige Reparaturen hinnehmen.

Allerdings solltest du dies schnell machen, je länger du wartest, desto weniger kannst du "Mängel bei Lieferung / Neuware" nachweisen. Der Verkäufer wird versuchen immer das Gerät einzusenden, kostet ihn nur Porto, aber ein Austauschgerät geht erst mal auf seine Kosten und anschließend muss er sich mit der Hersteller auseinander setzten, und nicht der Kunde.
Und genau das möchte Herr Verkäufer nicht, deshalb drucke dir entsprechende Gesetzesauszüge aus - und lege diese vor, als Drohung, und erwähne noch deine Rechtsschutzversicherung, dass sollte vielleicht Helfen.
Und mache das ganze immer schriftlich, am besten per Einschreiben wegen der Datierung, und Einzelhändler wissen was "Einschreiben" bedeuten können (=Ärger)

Gruss
 
Ich kann aber Beweisen das die Mängel schon bei Übergabe der Ware bestand, da mein Gerät bei Numark verzeichnet worden ist, und das Schriftstück hab ich auch zuhause ;) Rechnung ausgestellt am 10.Okt, Reparatur eingang am 15. Okt .




MfG MaXIMo
 
So wie du den Fall beschreibst, kannst du vom Kaufvertrag abstand nehmen.
Sprich: auf eine Rücknahme der Ware bestehen, und somit dein Geld zurückzubekommen. Machen die wenigsten, da musst du mal deren AGB`s lesen.

Aber eine Wandlung muss auf jeden Fall möglich sein.
Hier mein Tipp:
bestehe auf einen Umtausch des Gerätes, verlange vom Verkäufer dir ein ebenbürtiges Gerät anzubieten (andere Hersteller).
Evtl. Mehrkosten sind vom Händler zu tragen (Kulanz).

Du möchtest nicht das Geld zurück sondern endlich einwandfreie Ware, mache dies Schriftlich mit einem festgelegtem Termin. Nach Ablauf des Termins würdest du ansonsten auf Auszahlung des Kaufpreises bestehen, da der Händler nicht in der Lage ist seinen Teil des Vertrages zu erfüllen.
Du bestehst nun eine auf ein entgültigen Abschluss des Vertrages.

Auch verweise ruhig auf Paragraphen, dass zeigt dein Wissen in der Materie, und auf deine Rechtsschutzversicherung (das fürchten Geschäftsleute).
Versuche im Laden bestimmt aber höfflich Druck zu machen, im Laden ist das immer schön peinlich wenn andere Kunden da sind. Da gehen die Händler meistens in die Knie, wenn deine Argumentation einwandfrei ist.
 

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