Vorschrift über verwendung von Laser bei VA Rheinland Pfalz

jjung78

jjung78

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Hallo,

kann mir jemand sagen, wo ich die Vorschriften finde, zwecks der Nutzung von Laseranlagen bei Veranstaltungen?

Würde gerne einen Installieren bei einer kommenden VA und müßte Wissen, welche vorschriften in Rheinland Pfalz gelten.

Einfach hinhängen wird wie vieles andere ja wahrscheinlich mit dem Bußgeld belegt.

Danke im vorraus
 
Na jjung,
gibts doch was positives von Ordnungsamt..?
LG
silvo
 
Na jjung,
gibts doch was positives von Ordnungsamt..?
LG
silvo

Hey Silvo,

bisher noch nicht, schreiben liegt aber vor, wie man mir sagte.

Jetzt bin ich mal auf die Antwort gespannt!

Rechne kommende Woche mit einer Nachricht

Poste die Entscheidung natürlich:)
 
Hallo,

kann mir jemand sagen, wo ich die Vorschriften finde, zwecks der Nutzung von Laseranlagen bei Veranstaltungen?

Würde gerne einen Installieren bei einer kommenden VA und müßte Wissen, welche vorschriften in Rheinland Pfalz gelten.

Einfach hinhängen wird wie vieles andere ja wahrscheinlich mit dem Bußgeld belegt.

Danke im vorraus

Bei einem Bußgeld bleibt es dann aber im schlimmsten Fall nicht nur. Stell dir mal vor ein Besucher bekommt einen Augenschaden durch ,,deinen" Laser.

Hört sich für mich nach einer einmaligen Instalation an, also nicht dauerhaft sondern nur für eine VA?

Hier im Forum gibt es schon einen informativen Thread zu genau dem Thema, einfach mal suchen.

Ansonsten gilt auch in diesem Fall: Ohne LSB und ohne Tüv-Besuch geht gar nix. Will man sich das ersparen dann kann man auch gerne auf die LED-Technik zurückgreiffen die einem Laser ähnlich sieht und komplett ungefährlich ist.

Ein lichtstarker Beamer in Kombination mit den richtigen Programmen erzielt auch schöne Ergebnisse für kleine VA´s.
 
Hallo,

kann mir jemand sagen, wo ich die Vorschriften finde, zwecks der Nutzung von Laseranlagen bei Veranstaltungen?

Würde gerne einen Installieren bei einer kommenden VA und müßte Wissen, welche vorschriften in Rheinland Pfalz gelten.

Einfach hinhängen wird wie vieles andere ja wahrscheinlich mit dem Bußgeld belegt.

Danke im vorraus

Hast du einen Schein dafür?
Ohne Schein geht da eh GAR NICHTS!
Und wenn du einen Schein haben würdest, hättest du alles gelernt.
Also Schein machen oder Laser ganz schnell vergessen.
 
Hast du einen Schein dafür?
Ohne Schein geht da eh GAR NICHTS!
Und wenn du einen Schein haben würdest, hättest du alles gelernt.
Also Schein machen oder Laser ganz schnell vergessen.

Er selber muss ja nicht unbedingt einen Schein haben. Sofern er sich kompetente Leute besorgt die sich um den Laser kümmern (Stichwort: LSB), den Laser vernünftig installieren und dass ganze vom Tüv abnehmen lassen funktioniert es.
 
Er selber muss ja nicht unbedingt einen Schein haben. Sofern er sich kompetente Leute besorgt die sich um den Laser kümmern (Stichwort: LSB), den Laser vernünftig installieren und dass ganze vom Tüv abnehmen lassen funktioniert es.


Nein, ich habe keinen Schein bzw. keinen Kurs besucht.

Mir geht es darum, ersteinmal die genau Landesvorschrift über die Nutzung solcher Anlagen zu bekommen. Da das Ganze ja in Laserklassen unterteilt ist, ist es ja denkbar, das ganz unterschiedliche anforderungen gelten.


Den Schein kann ich ja zur Not mal machen.
Jemanden zu bezahlen für solch eine (Einmalige)Installation ist halt sehr teuer und das für einen kleinen Laser steht halt nicht in relation. Es geht hier übrigens um einen einmaligen Event.

Ich möchte gerne einen JBL Lounge Laser installieren, der eigentlich nur die Decke anstrahlt. Dieser fällt unter die Klasse 3B.

Naja, ansonsten muss ich halt mal bei der Kreisverwaltung versuchen, Infos zu bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, ich habe keinen Schein bzw. keinen Kurs besucht.

Mir geht es darum, ersteinmal die genau Landesvorschrift über die Nutzung solcher Anlagen zu bekommen. Da das Ganze ja in Laserklassen unterteilt ist, ist es ja denkbar, das ganz unterschiedliche anforderungen gelten.


Den Schein kann ich ja zur Not mal machen.
Jemanden zu bezahlen für solch eine (Einmalige)Installation ist halt sehr teuer und das für einen kleinen Laser steht halt nicht in relation. Es geht hier übrigens um einen einmaligen Event.

Ich möchte gerne einen JBL Lounge Laser installieren, der eigentlich nur die Decke anstrahlt. Dieser fällt unter die Klasse 3B.

Naja, ansonsten muss ich halt mal bei der Kreisverwaltung versuchen, Infos zu bekommen.

Dazu gibt es aber einen Thread.
Ab Laserklasse 3 braucht man einen Schein.Nur jemand der einen Schein hat, darf einen Laser installieren.Außerdem muss derjenige mit dem Schein so weit ich weiß auch das ganze Event anwesend sein.
Ohne Gewähr: Als Leihe darf man keinen Laser der Klasse 3 oder höher installieren.
 
Jemanden zu bezahlen für solch eine (Einmalige)Installation ist halt sehr teuer und das für einen kleinen Laser steht halt nicht in relation. Es geht hier übrigens um einen einmaligen Event.

Die Tüv-Abnahme kostet auch gut Geld, sollte man nicht vergessen.


Ich möchte gerne einen JBL Lounge Laser installieren, der eigentlich nur die Decke anstrahlt. Dieser fällt unter die Klasse 3B.

Schon mal gut dass der Laser die Leute nicht anstrahlt und nur auf die Decke zeigt.

Dennoch sollte ein LSB vor Ort sein und ohne Tüv-Abnahme ist es halt schlichtweg illegal.

Mein Tipp: Eine Spiegelkugel nehmen oder einen der neuen LED-Effekte. Eventuell hat dein Verleiher etwas in der Richtung im Angebot.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Tüv-Abnahme kostet auch gut Geld, sollte man nicht vergessen.




Schon mal gut dass der Laser die Leute nicht anstrahlt und nur auf die Decke zeigt.

Dennoch sollte ein LSB vor Ort sein und ohne Tüv-Abnahme ist es halt schlichtweg illegal.

Mein Tipp: Eine Spiegelkugel nehmen oder einen der neuen LED-Effekte. Eventuell hat dein Verleiher etwas in der Richtung im Angebot.

Okay, danke für den Tipp!

Habe gerade erfahren,d as ein LAsergerät der Klasse 3 a nicht Anzeigepflichtig sit. Vielleicht gibt es ja Geräte,die trotzdem was taugen ^^
Ansonst muss es ja der Tüv abnehmen
 
Habe gerade erfahren,d as ein LAsergerät der Klasse 3 a nicht Anzeigepflichtig sit. Vielleicht gibt es ja Geräte,die trotzdem was taugen ^^

Die ,,freien" Laser bis 4,9 mW sind ansich für eine mittelgroße und große VA nicht der Rede wert. Für den heimischen Gebrauch brauchbar aber mehr nicht.

Wie gesagt wenn du auf die LED-Technik setzt hast du einen guten Ersatz für einen Laser und brauchst dir keine Gedanken über Sicherheit zu machen.

Erst vor kurzem hab ich den American DJ Quad gesehen, schon echt ordentlich was da an Licht rauskommt. Vor allem grün hat mich hier echt überzeugt.
 
Naja, also wenn der Laser physikalisch keine Chance hat jemanden direkt anzustrahlen, oder ihn mit Reflektionen (Spiegel/Glas) zu treffen, weil er z.B. vom Publikum weg auf die Wand gerichtet ist, oder so an die Decke strahlt, dass hier ebenfalls keine Möglichkeit besteht, dass er nach unten klappt (nur der Haltebügel reicht nicht, es sollte schon eine "Rampe" sein, auf der er liegt), dann "ändert" sich die Laserklasse und er kann betrieben werden ohne Abnahme. Dazu empfehle ich den Schein zum Sachkenntnisnachweis nach BGV B2 (Laserstrahlung) zu machen, dann weißt du auch, wovon ich rede.
Abgesehen davon, dass sich das nur mit einem grafikfähigen Laser wirklich rentiert. An sonsten kannste dir das Geld sparen. Ich würds ohne versuchen, ganz ehrlich! Der Aufwand ist es nicht wert.
 
Naja, also wenn der Laser physikalisch keine Chance hat jemanden direkt anzustrahlen, oder ihn mit Reflektionen (Spiegel/Glas) zu treffen, weil er z.B. vom Publikum weg auf die Wand gerichtet ist, oder so an die Decke strahlt, dass hier ebenfalls keine Möglichkeit besteht, dass er nach unten klappt (nur der Haltebügel reicht nicht, es sollte schon eine "Rampe" sein, auf der er liegt), dann "ändert" sich die Laserklasse und er kann betrieben werden ohne Abnahme. Dazu empfehle ich den Schein zum Sachkenntnisnachweis nach BGV B2 (Laserstrahlung) zu machen, dann weißt du auch, wovon ich rede.
Abgesehen davon, dass sich das nur mit einem grafikfähigen Laser wirklich rentiert. An sonsten kannste dir das Geld sparen. Ich würds ohne versuchen, ganz ehrlich! Der Aufwand ist es nicht wert.



Die Idee war halt, mit dem JBL Lounge LAser ein wenig Sternenhimmel zu zaubern. Geb mal bei You tube ein, das sieht schon ganz nett aus.
Aber bei den Auflagen lass ich es glaub ich einfach sein:-(
 
Ich möchte gerne einen JBL Lounge Laser installieren, der eigentlich nur die Decke anstrahlt.
...
Die Idee war halt, mit dem JBL Lounge Laser ein wenig Sternenhimmel zu zaubern.
Genau dieser Fall wurde in einem anderen Forum ausführlich diskutiert (auch 3b Laser) ... der Thread-Eröffner dort hat aufgrund entsprechender Gefahrenhinweise das Projekt sogleich wie eine heiße Kartoffel falllen lassen. Das völlig unkalkulierbare Problem sind reflektierende Elemente an Decken und Wänden (z. B. Deckenhalogenspots). die Gefahren für das Publikum darstellen.


eBill
 
Genau dieser Fall wurde in einem anderen Forum ausführlich diskutiert (auch 3b Laser) ... der Thread-Eröffner dort hat aufgrund entsprechender Gefahrenhinweise das Projekt sogleich wie eine heiße Kartoffel falllen lassen. Das völlig unkalkulierbare Problem sind reflektierende Elemente an Decken und Wänden (z. B. Deckenhalogenspots). die Gefahren für das Publikum darstellen.


eBill

Ja das glaube ich, bei mir wäre es nicht so tragisch, das es ein Gewölbekeller ist und die Decken in diesem Bereich nur aus Stein bestehen ohne irgendwelchen montierten Kram.

DAs mit dem Beamer scheint noch eine nette Idee und gute Alternative zu sein. DAs Zeug ist nur immer so teuer zu mieten, verdammt :-O

Danke für eure Tipps
 
Gewölbe"keller" ist viel zu niedrig. Wie willst du da die Montage 3m über Kopfhöhe hinkriegen? Für Sternenhimmel würd ich eine Spiegelkugel nehmen und sie mit einem starken Farbwechsler anstrahlen (Eurolite TC 250).
 
Gewölbe"keller" ist viel zu niedrig. Wie willst du da die Montage 3m über Kopfhöhe hinkriegen? Für Sternenhimmel würd ich eine Spiegelkugel nehmen und sie mit einem starken Farbwechsler anstrahlen (Eurolite TC 250).

da stimme ich dir in vollem umfang zu
 
Da gibt es auch geteilte Meinungen ob der nun ,,frei" ist oder nicht. Fakt ist das er zum einen im Normallfall extrem weit weg sein muss vom Publikum, also z.B. 18 Meter beim Modell 150 und es muss ein LSB vor Ort sein.

Interessant zu diesem Thema siehe auch in der Anleitung:

Zitat:

5.3 Anzeige bei der zuständigen Gewerbeaufsicht
Wird ein Laser der Klasse 3b oder 4 in der Öffentlichkeit in Betrieb
genommen, so besteht vor der Inbetriebnahme eine Anzeigepflicht gegenüber
den zuständigen Behörden, in diesem Fall der lokalen Gewerbeaufsicht. Diese
kann formlos geschehen. Bitte beachten Sie, dass das Amt möglicherweise auf
eine Abnahme durch einen TÜV-Beamten oder öffentlich bestellten
Sachverständigen besteht. Dies liegt in der freien Entscheidung des
jeweiligen Amtsinhabers.

Und mal ganz ehrlich. Ein 1400 Euro Laser + LSB-Schein (ca. 300 Euro) nur für eine Veranstaltung?
 
Da gibt es auch geteilte Meinungen ob der nun ,,frei" ist oder nicht. Fakt ist das er zum einen im Normallfall extrem weit weg sein muss vom Publikum, also z.B. 18 Meter beim Modell 150 und es muss ein LSB vor Ort sein.

Interessant zu diesem Thema siehe auch in der Anleitung:

Zitat:

5.3 Anzeige bei der zuständigen Gewerbeaufsicht
Wird ein Laser der Klasse 3b oder 4 in der Öffentlichkeit in Betrieb
genommen, so besteht vor der Inbetriebnahme eine Anzeigepflicht gegenüber
den zuständigen Behörden, in diesem Fall der lokalen Gewerbeaufsicht. Diese
kann formlos geschehen. Bitte beachten Sie, dass das Amt möglicherweise auf
eine Abnahme durch einen TÜV-Beamten oder öffentlich bestellten
Sachverständigen besteht. Dies liegt in der freien Entscheidung des
jeweiligen Amtsinhabers.

Und mal ganz ehrlich. Ein 1400 Euro Laser + LSB-Schein (ca. 300 Euro) nur für eine Veranstaltung?

Naja, es soll ja nicht bei einer bleiben ^^

Die Abnahme ksotet übrigens für den Lounge LAser, wenn ich Ihn den nehmen wollte, fast 1500 Euro!!!!

Die sind nicht ganz knusper,ehrlich

"........Dies liegt in der freien Entscheidung des
jeweiligen Amtsinhabers."

Auf gut Deutsch, er mag dich oder eben nicht! Wozu Gesetze wenn Sie jeder auslegt, wie er mag.

Mann Mann................
 
Die Abnahme ksotet übrigens für den Lounge LAser, wenn ich Ihn den nehmen wollte, fast 1500 Euro!!!!

Wie gesagt, hol dir einen LED-Effekt oder eine Spiegelkugel, ein Laser kostet ordentlich Geld und kann schnell (vor allem bei einer nicht zugelassenen Verwendung) gefährlich werden.
 
Das Mustergutachten des Spooky Blue gilt auch nur wenn er genauso verwendet wird, wie es in dem Gutachten steht. Die Pläne für die bestimmungsgemäße Verwendung sind bei der Anmeldung der Verwendung beim Amt vorzulegen. Da für jede mobile Veranstaltung eine neue Abnahme gemacht werden muss, rentiert sich der Einsatz von Lasern eigentlich kaum (außer bei wirklich großen Venues). Im Club sieht es anders aus, da der Laser hier nur einmal abgenommen werden muss. Das ändert nichts an der Tatsache, dass bei jedem Betrieb ein vom Betreiber bestellter Laserschutzbeauftragter für die Betriebssicherheit geradestehen muss. Steht aber alles auch in dem anderen Thread zum Thema Laser drin.
 

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