[FAQ] DJ Equipment importieren, ZOLL etc.

jenz

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[FAQ] ZOLL & DJ Equipment Import

Der Euro ist so stark, in den USA ist alles billiger, wie schauts aus mit Import?

  • Zollunion
Zunächst einmal stecken wir die Grenzen ab:
Innerhalb Europas gibt es eine Zoll-Union, die die allermeisten Länder beinhaltet. (Hat erstmal nichts mit der EU zu tun).
England gehört z.B. der Zollunion an, die Schweiz nicht.
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/a1_grundlage_zollrecht/b0_zollgebiet/index.html

Beim Warenverkehr innerhalb der Zollunion fallen keinerlei Zölle an. Ich kann etwas nach Österreich schicken, kostet keinen Zoll.
Ich kann mir auch etwas aus England schicken lassen, kostet auch keinen Zoll.

VORSICHT FALLE Beim Kauf bei ebay unbedingt darauf achten, von wo die Ware verschickt wird. GRade aus England gibt es einige Versandhändler mit Sitz auf den Kanalinseln wie Isle of Man etc. Diese Inseln gehören zwar zu England, aber nicht zur Zollunion! Da fällt trotzdem Zoll an.
  • Import aus USA/Drittländer
Gehen wir vom Kauf in den USA aus.

Wenn man von dort Waren importiert fallen grundsätzlich ZOLL und Einfuhrumsatzsteuer (EUST)an. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt wie die Mehrwertsteuer (MWST)19%.

  • BERECHNUNG PAKETVERSAND
Grundsätzlich wird so gerechnet:

Warenwert + Versandkosten= Summe A
Summe A * Zollsatz= Summe B
Summe B * 19% EUS= Endsumme.

Jawohl, auch der Versand wird zum Warenwert dazugerechnet und Zoll und Steuern darauf erhoben.


  • Ich habe mal gehört, man kann einfach GIFT (Geschenk) draufschreiben, dann muss man keinen Zoll bezahlen.
Dieses Gerücht hält sich schon sehr lange im Internet und immer wieder beteuern Leute, dass es bei Ihnen so funktioniert hat.
Das ist dann aber pures Glück gewesen, nichts anderes.
Seitdem der Euro so stark ist und der Eigenimport immer mehr wird, werden beim Zoll fast alle Pakete aus USA geöffnet... Die mit GIFT drauf garantiert zuerts ;o)

Geschenksendungen von einer Privatperson aus einem Drittland an eine Privatperson im Inland sind jedoch nur dann einfuhrabgabenfrei, wenn ihr Warenwert nicht über 45 EUR liegt.

Geschenkpäckchen aus einem Drittland, deren Empfänger und/oder Versender eine Firma ist, sind nur einfuhrabgabenfrei, wenn ihr Warenwert nicht höher als 22 EUR ist. **Ab Dezember 2008 wird die Grenze von 22 auf 150€ hochgeschraubt, alles unter 150€ ist dann abgabenfrei!**

Im Ernstfall ist es dann so, dass der Zoll in Ermangelung einer korrekten Rechnung oder Angabe über den Warenwert diesen selbst bestimmt... Was sicher nicht gut für dich ist.
Mischpulte und CD-Player sind auch offensichtlich mehr wert als 22€.
Außerdem: kommt so ein Paket während des Transport weg und war als Gift deklariert wird die Postfirma kaum mehr als 22€/45€ zahlen.

Mehr zum Thema Postverkehr:
http://www.zoll.de/faq/postverkehr/index.html


  • Wenn ich jetzt selber in die USA fliege, wie ist es dann?
Grundsätzlich gilt auch hier das gleiche wie oben, nur mit anderen Grenzen.
Da jeder Geschenke Mitbringsel im Normalfall dabei hat, gibt es größere Freigrenzen:

  • Reisefreigrenze:
Man darf sich Geschenke, Mitbringsel etc von seiner Reise bis zu einer Grenze von 175€ abgabenfrei mitbringen.
  • Pauschale Berechnung bis 350€
Hat man die Freigrenze überschritten, kann man bis 350€ pauschal verzollen lassen. Somit werden pauschal 13,5% Abgaben erhoben, egal was man dabei hat. Das ist dann auch inklusive EUST. Im Normalfall fährt man also damit günstig.

Bei beiden Freigrenzen wichtig: Überschreitet man die Grenzen hat man den jeweiligen Bonus verloren. Man kann nicht anteilig verzollen.

Hat man z.B. Sachen für 370€ dabei, muss man die ganz normal verzollen. Anteilige berechnung also auf 350€ 13,5% und die restlichen 20€ normal verzollen geht nicht.

EDIT EDIT EDIT
Hier hat sich etwas getan, es gelten neue Freigrenzen:

* bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro

* Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro

* Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro

und es kann jetzt bis zu 700€ pauschal abgerechnet werden.

siehe: http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_nicht_eg/index.html#einreise_nicht_eg2


  • Ich hab mir ein Mischpult gekauft und behaupte einfach, es ist meines und ich hatte es schon beim Hinflug dabei
Funktioniert leider nicht.
Es ist so, dass man hochwertige Sachen im Zweifelsfall bei der Ausreise schon anmelden muss oder die deutsche Rechnung dabeihaben muss.
Über 100€ Kaufbetrag muss die Rechnung auch den Namen und Anschrift des Reisenden tragen.
Der Zoll überprüft sogar Handys anhand der Seriennummer wo die herstammen.

Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich bei der Wiedereinreise zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch Vorlage von Fotos oder bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Es können aber auch anstelle des INF 3 andere Beweisunterlagen wie z.B. Kaufrechnung, Schriftverkehr bei der Wiedereinreise vorgelegt werden, wenn diese belegen, dass die Waren in der EG erworben wurden.

  • Ich sage einfach ich habe das Mischpult gebraucht in den USA gekauft, eine Rechnung lass ich mir schreiben, ich gebe aber einen geringen Preis an.
Bei optisch neuwertiger Ware wirds schwierig. Wird im Einzelfall darauf ankommen, aber letztendlich entscheidet der Warenwert, nicht was man dafür gezahlt hat.
Heisst also ich kann behauten für ein Mischpult nur 200€ gezahlt haben, es ist aber 1000€ wert. Dann wird der Zoll trotzdem für die 1000€ berechnet.
Im Normalfall wird aber der Zoll eine korrekte Kaufrechnung (von einem Händler etc) akzeptieren. Wenn man etwas bei ebay kauft, reicht es auch die Auktion auszudrucken!

  • Ich behaupte ich habe das Mischpult gebraucht gekauft, habe aber gar keine Rechnung
Funktioniert natürlich auch nicht. In dem Fall wird dann der Zoll den Wert selbst bestimmen, was garantiert nicht gut für dich ausfallen wird.

Mehr Infos zum Reiseverkehr:
http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/index.html


Wer den Zollsatz für bestimmte Geräte bestimmen will, benutzt das TARIC System auch auf der zoll.de Seite zu finden.

Und noch ne Anmerkung:
  • Garantie
Hat man keine weltweite Garantie kann man die Geräte nicht in Deutschland zur Reparatur einschicken. Die merken das anhand der Seriennummer und verweigern eine kostenlose Reparatur auf Garantie. Mir ist keine DJ Equipmentfirma mit weltweiter Garantie bekannt.

Dann muss das Gerät zurück in die USA. Das kostet natürlich hohe Versandkosten (sehr wahrscheinlich müsst ihr sowohl den Versand hin als auch zurück bezahlen) aber diesmal keinen Zoll.
Man muss das nur vorher anmelden:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steu...mung/a6_voruebergehende_verwendung/index.html

  • Netztstecker/Adapter
Da in Amerika/England etc ein anderes Stromnetz vorhanden ist, macht euch vorher schlau. Für englische SAchen reichen Adapterstecker. Aus Amerika braucht es ein anderes Netzteil oder einen Spannungswandle, je nachdem was möglich ist.
Manche Geräte haben ein Schaltnetzteil und kommen mit allen Spannungen klar, hier lang eventuell ein anderes Stromkabel.



QUELLE: ALLE INFOS STAMMEN VON WWW.ZOLL.DE
Hier werden eigentlich alle Fragen rund ums Importieren beantwortet
 
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