[FAQ] ZOLL & DJ Equipment Import
Der Euro ist so stark, in den USA ist alles billiger, wie schauts aus mit Import?
Innerhalb Europas gibt es eine Zoll-Union, die die allermeisten Länder beinhaltet. (Hat erstmal nichts mit der EU zu tun).
England gehört z.B. der Zollunion an, die Schweiz nicht.
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/a1_grundlage_zollrecht/b0_zollgebiet/index.html
Beim Warenverkehr innerhalb der Zollunion fallen keinerlei Zölle an. Ich kann etwas nach Österreich schicken, kostet keinen Zoll.
Ich kann mir auch etwas aus England schicken lassen, kostet auch keinen Zoll.
VORSICHT FALLE Beim Kauf bei ebay unbedingt darauf achten, von wo die Ware verschickt wird. GRade aus England gibt es einige Versandhändler mit Sitz auf den Kanalinseln wie Isle of Man etc. Diese Inseln gehören zwar zu England, aber nicht zur Zollunion! Da fällt trotzdem Zoll an.
Wenn man von dort Waren importiert fallen grundsätzlich ZOLL und Einfuhrumsatzsteuer (EUST)an. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt wie die Mehrwertsteuer (MWST)19%.
Warenwert + Versandkosten= Summe A
Summe A * Zollsatz= Summe B
Summe B * 19% EUS= Endsumme.
Jawohl, auch der Versand wird zum Warenwert dazugerechnet und Zoll und Steuern darauf erhoben.
Das ist dann aber pures Glück gewesen, nichts anderes.
Seitdem der Euro so stark ist und der Eigenimport immer mehr wird, werden beim Zoll fast alle Pakete aus USA geöffnet... Die mit GIFT drauf garantiert zuerts ;o)
Geschenksendungen von einer Privatperson aus einem Drittland an eine Privatperson im Inland sind jedoch nur dann einfuhrabgabenfrei, wenn ihr Warenwert nicht über 45 EUR liegt.
Geschenkpäckchen aus einem Drittland, deren Empfänger und/oder Versender eine Firma ist, sind nur einfuhrabgabenfrei, wenn ihr Warenwert nicht höher als 22 EUR ist. **Ab Dezember 2008 wird die Grenze von 22 auf 150€ hochgeschraubt, alles unter 150€ ist dann abgabenfrei!**
Im Ernstfall ist es dann so, dass der Zoll in Ermangelung einer korrekten Rechnung oder Angabe über den Warenwert diesen selbst bestimmt... Was sicher nicht gut für dich ist.
Mischpulte und CD-Player sind auch offensichtlich mehr wert als 22€.
Außerdem: kommt so ein Paket während des Transport weg und war als Gift deklariert wird die Postfirma kaum mehr als 22€/45€ zahlen.
Mehr zum Thema Postverkehr:
http://www.zoll.de/faq/postverkehr/index.html
Da jeder Geschenke Mitbringsel im Normalfall dabei hat, gibt es größere Freigrenzen:
Bei beiden Freigrenzen wichtig: Überschreitet man die Grenzen hat man den jeweiligen Bonus verloren. Man kann nicht anteilig verzollen.
Hat man z.B. Sachen für 370€ dabei, muss man die ganz normal verzollen. Anteilige berechnung also auf 350€ 13,5% und die restlichen 20€ normal verzollen geht nicht.
EDIT EDIT EDIT
Hier hat sich etwas getan, es gelten neue Freigrenzen:
* bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
* Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
* Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro
und es kann jetzt bis zu 700€ pauschal abgerechnet werden.
siehe: http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_nicht_eg/index.html#einreise_nicht_eg2
Es ist so, dass man hochwertige Sachen im Zweifelsfall bei der Ausreise schon anmelden muss oder die deutsche Rechnung dabeihaben muss.
Über 100€ Kaufbetrag muss die Rechnung auch den Namen und Anschrift des Reisenden tragen.
Der Zoll überprüft sogar Handys anhand der Seriennummer wo die herstammen.
Heisst also ich kann behauten für ein Mischpult nur 200€ gezahlt haben, es ist aber 1000€ wert. Dann wird der Zoll trotzdem für die 1000€ berechnet.
Im Normalfall wird aber der Zoll eine korrekte Kaufrechnung (von einem Händler etc) akzeptieren. Wenn man etwas bei ebay kauft, reicht es auch die Auktion auszudrucken!
Mehr Infos zum Reiseverkehr:
http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/index.html
Wer den Zollsatz für bestimmte Geräte bestimmen will, benutzt das TARIC System auch auf der zoll.de Seite zu finden.
Und noch ne Anmerkung:
Dann muss das Gerät zurück in die USA. Das kostet natürlich hohe Versandkosten (sehr wahrscheinlich müsst ihr sowohl den Versand hin als auch zurück bezahlen) aber diesmal keinen Zoll.
Man muss das nur vorher anmelden:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steu...mung/a6_voruebergehende_verwendung/index.html
Manche Geräte haben ein Schaltnetzteil und kommen mit allen Spannungen klar, hier lang eventuell ein anderes Stromkabel.
QUELLE: ALLE INFOS STAMMEN VON WWW.ZOLL.DE
Hier werden eigentlich alle Fragen rund ums Importieren beantwortet
Der Euro ist so stark, in den USA ist alles billiger, wie schauts aus mit Import?
- Zollunion
Innerhalb Europas gibt es eine Zoll-Union, die die allermeisten Länder beinhaltet. (Hat erstmal nichts mit der EU zu tun).
England gehört z.B. der Zollunion an, die Schweiz nicht.
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/a1_grundlage_zollrecht/b0_zollgebiet/index.html
Beim Warenverkehr innerhalb der Zollunion fallen keinerlei Zölle an. Ich kann etwas nach Österreich schicken, kostet keinen Zoll.
Ich kann mir auch etwas aus England schicken lassen, kostet auch keinen Zoll.
VORSICHT FALLE Beim Kauf bei ebay unbedingt darauf achten, von wo die Ware verschickt wird. GRade aus England gibt es einige Versandhändler mit Sitz auf den Kanalinseln wie Isle of Man etc. Diese Inseln gehören zwar zu England, aber nicht zur Zollunion! Da fällt trotzdem Zoll an.
- Import aus USA/Drittländer
Wenn man von dort Waren importiert fallen grundsätzlich ZOLL und Einfuhrumsatzsteuer (EUST)an. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt wie die Mehrwertsteuer (MWST)19%.
- BERECHNUNG PAKETVERSAND
Warenwert + Versandkosten= Summe A
Summe A * Zollsatz= Summe B
Summe B * 19% EUS= Endsumme.
Jawohl, auch der Versand wird zum Warenwert dazugerechnet und Zoll und Steuern darauf erhoben.
- Ich habe mal gehört, man kann einfach GIFT (Geschenk) draufschreiben, dann muss man keinen Zoll bezahlen.
Das ist dann aber pures Glück gewesen, nichts anderes.
Seitdem der Euro so stark ist und der Eigenimport immer mehr wird, werden beim Zoll fast alle Pakete aus USA geöffnet... Die mit GIFT drauf garantiert zuerts ;o)
Geschenksendungen von einer Privatperson aus einem Drittland an eine Privatperson im Inland sind jedoch nur dann einfuhrabgabenfrei, wenn ihr Warenwert nicht über 45 EUR liegt.
Geschenkpäckchen aus einem Drittland, deren Empfänger und/oder Versender eine Firma ist, sind nur einfuhrabgabenfrei, wenn ihr Warenwert nicht höher als 22 EUR ist. **Ab Dezember 2008 wird die Grenze von 22 auf 150€ hochgeschraubt, alles unter 150€ ist dann abgabenfrei!**
Im Ernstfall ist es dann so, dass der Zoll in Ermangelung einer korrekten Rechnung oder Angabe über den Warenwert diesen selbst bestimmt... Was sicher nicht gut für dich ist.
Mischpulte und CD-Player sind auch offensichtlich mehr wert als 22€.
Außerdem: kommt so ein Paket während des Transport weg und war als Gift deklariert wird die Postfirma kaum mehr als 22€/45€ zahlen.
Mehr zum Thema Postverkehr:
http://www.zoll.de/faq/postverkehr/index.html
- Wenn ich jetzt selber in die USA fliege, wie ist es dann?
Da jeder Geschenke Mitbringsel im Normalfall dabei hat, gibt es größere Freigrenzen:
- Reisefreigrenze:
- Pauschale Berechnung bis 350€
Bei beiden Freigrenzen wichtig: Überschreitet man die Grenzen hat man den jeweiligen Bonus verloren. Man kann nicht anteilig verzollen.
Hat man z.B. Sachen für 370€ dabei, muss man die ganz normal verzollen. Anteilige berechnung also auf 350€ 13,5% und die restlichen 20€ normal verzollen geht nicht.
EDIT EDIT EDIT
Hier hat sich etwas getan, es gelten neue Freigrenzen:
* bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
* Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
* Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro
und es kann jetzt bis zu 700€ pauschal abgerechnet werden.
siehe: http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_nicht_eg/index.html#einreise_nicht_eg2
- Ich hab mir ein Mischpult gekauft und behaupte einfach, es ist meines und ich hatte es schon beim Hinflug dabei
Es ist so, dass man hochwertige Sachen im Zweifelsfall bei der Ausreise schon anmelden muss oder die deutsche Rechnung dabeihaben muss.
Über 100€ Kaufbetrag muss die Rechnung auch den Namen und Anschrift des Reisenden tragen.
Der Zoll überprüft sogar Handys anhand der Seriennummer wo die herstammen.
Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich bei der Wiedereinreise zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch Vorlage von Fotos oder bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Es können aber auch anstelle des INF 3 andere Beweisunterlagen wie z.B. Kaufrechnung, Schriftverkehr bei der Wiedereinreise vorgelegt werden, wenn diese belegen, dass die Waren in der EG erworben wurden.
- Ich sage einfach ich habe das Mischpult gebraucht in den USA gekauft, eine Rechnung lass ich mir schreiben, ich gebe aber einen geringen Preis an.
Heisst also ich kann behauten für ein Mischpult nur 200€ gezahlt haben, es ist aber 1000€ wert. Dann wird der Zoll trotzdem für die 1000€ berechnet.
Im Normalfall wird aber der Zoll eine korrekte Kaufrechnung (von einem Händler etc) akzeptieren. Wenn man etwas bei ebay kauft, reicht es auch die Auktion auszudrucken!
- Ich behaupte ich habe das Mischpult gebraucht gekauft, habe aber gar keine Rechnung
Mehr Infos zum Reiseverkehr:
http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/index.html
Wer den Zollsatz für bestimmte Geräte bestimmen will, benutzt das TARIC System auch auf der zoll.de Seite zu finden.
Und noch ne Anmerkung:
- Garantie
Dann muss das Gerät zurück in die USA. Das kostet natürlich hohe Versandkosten (sehr wahrscheinlich müsst ihr sowohl den Versand hin als auch zurück bezahlen) aber diesmal keinen Zoll.
Man muss das nur vorher anmelden:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steu...mung/a6_voruebergehende_verwendung/index.html
- Netztstecker/Adapter
Manche Geräte haben ein Schaltnetzteil und kommen mit allen Spannungen klar, hier lang eventuell ein anderes Stromkabel.
QUELLE: ALLE INFOS STAMMEN VON WWW.ZOLL.DE
Hier werden eigentlich alle Fragen rund ums Importieren beantwortet
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