Finanzamt/Steuern – Ab wann Gewerbe anmelden?

Pauli

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Gewerbeschein & DJ Anmeldung – Pflicht! Ab wann & wie mache ich das / Steuerproblem?!

Die Tätigkeit „DJ“ als Hobby oder Beruf unterliegt keinerlei Zulassungspflicht und somit auch keiner Kompetenzprüfung. Er ist also keine geschützte Berufsbezeichnung mit Diplom und Siegel für die man eine offizielle Zulassung wie z.B. als Arzt benötigt. Um aufzulegen und Musik zu „machen“, bedarf es demnach keinem „DJ-Schein“ oder in ähnlicher Weise bezeichneter Papiere. Zumal es gänzlich unmöglich scheint, Kriterien für „den echten DJ“ zu definieren und dementsprechende Ansprüche zu stellen.

DJ Führerschein ist nicht Gewerbeschein!

Zwar einigten sich der Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT/DEHOGA) sowie der Berufsverband Discjockey (BVD) in Zusammenarbeit mit dem Baden-Würtembergischen Sozialministerium am 24.11.2004 auf die Einführung eines sogenannten „DJ-Führerscheins“, dennoch stellt dieser keine Zulassung im Sinne einer geprüften und behördlich genehmigten Tätigkeit dar. Er ist eher eine Vorbeugungsmaßnahme für zunehmende Hörschäden in der Bevölkerung, die vor allem bei Jugendlichen stark ansteigt. Beim Erwerb eines solchen Scheins wird der DJ im Bezug auf einen gewissenhaften Umgang mit Lautstärkepegeln in Discotheken und auf anderen Veranstaltungen geschult. Gesundheit, Recht und Technik sind Gegenstand eines solchen Seminars zum Erwerb des DJ-Führerscheins, die sich jedoch lediglich auf Schallpegelmessung und Gehörschäden beziehen und nicht auf Prüfung der benötigten Fähigkeiten zum Auflegen!

Als Grundlage zur Bearbeitung des Themas Gewerbe/-Schein gilt für die BRD das Einkommensteuergesetz (EStG), in seiner jeweils aktuellsten Fassung, in der wie folgt festgeschrieben steht:

____________________________________

EStG - §15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb
____________________________________

Abs. (2)

Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.2Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1.3Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist

Abs. (3)

Als Gewerbebetrieb gilt in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit
____________________________________

Das bedeutet im Klartext, dass für dich jede Tätigkeit die selbstständig und regelmäßig mit dem Ziel „Gewinn zu machen“ ausgeführt wird, eine gewerbliche Handlung darstellt die anmeldepflichtig ist. Beachtest diesen Grundsatz nicht, machst du dich ggf. durch illegale Beschäftigung (Schwarzarbeit) bzw. Steuerhinterziehung strafbar. Steuerhinterziehung ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Straftat, die nach § 370 AO § 370a AO der Abgabenordnung (AO) mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren oder mit Geldstrafe geltend gemacht werden kann.

Dabei ist es unerheblich ob dieser Tätigkeit auf Abschlussfeiern, Hochzeiten oder im Club/Discothek nachgegangen wird. Es gibt inzwischen sehr viele Beispiele, bei denen der Gesetzgeber und deren Kontrollorgane Gewinnabsichten bei „Hobby-DJs“ nachgewiesen haben. Diese Nachweise werden mitunter auch für bereits Jahre zurückliegende Veranstaltungen erbracht. Denn wer sich „DJ- Decks“ und Veranstaltungstechnik zulegt, will sie auch in bestmöglichem Umfang nutzen und seine Investition als lohnend herausstellen. Zwar macht der Besitz allein nicht strafbar, doch wissen auch die Finanzbehörden das es unsinnig ist nur „aus Spass Musik zu machen“.

Um also einer bezahlten DJ-Tätigkeit nachgehen zu dürfen, musst du einen Gewerbeschein als Discjockey/Diskotheker besitzen, welchen du beim Ordnungs-/Gewerbeamt deiner Stadt beantragst. Die Gewerbescheinanmeldung ist mit einer Unkostenpauschale von ca. 35,00€ verbunden, welche in ihrer Höhe von Gemeinde zu Gemeinde (oder Stadt) unterschiedlich ausfällt. Du kannst deine Tätigkeit sowohl im Neben- als auch im Haupterwerb anmelden lassen.

Mit deiner Gewerbeanmeldung werden verschiedenste persönliche Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.) erhoben. Daher ist die Ausweisung mit dem Personalausweis Pflicht! Du musst laut § 112 BGB zur Gewerbeanmeldung nicht zwingend 18 Jahre bzw. volljährig sein *. Deine Anmeldung gilt gleichzeitig als Meldung nach § 138 Abs. 1 der Abgabenverordnung bei dem für den angemeldeten „Betrieb“ zuständigem Finanzamt. Das bedeutet, mit der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch bei deinem Finanzamt angemeldet, von dem du per Post eine Steuernummer erhältst. Über diese Steuernummer müssen später all’ deine Einnahmen versteuert werden.

Das Gewerbeamt informiert automatisch folgende Behörden, bei denen du ggf. ebenfalls angemeldet sein musst: das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, das Amtsgericht (Handelsregister), das statistische Landesamt sowie das Gewerbeaufsichtsamt. Die Meldung bei den jeweiligen Behörden erfolgt automatisch. Die Bestätigung deiner Gewerbeanmeldung erhältst du innerhalb der behördliche Fristen in Form eines Postschreibens.

* Erläuterung siehe unten (Beitrag 3)
 
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Lösung
Pauli

Kleiner Ausflug in die Steuerwelt

Sobald du dein Gewerbe angemeldet hast, wird sich das Finanzamt mit einem Fragebogen (siehe Anhang!) an dich wenden und nachfragen, wie hoch dein voraussichtlicher Jahresumsatz sein wird. In Abhängigkeit von deiner Antwort kannst du in deinen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Rechnungen anderer Unternehmer, die Umsatzsteuer enthalten, kannst du wiederum verwenden, um die von dir zu bezahlende Umsatzsteuer zu mindern.


Gewerbeanmeldung für bezahlte DJ-Tätigkeit Pflicht!​

Auch als DJ bist du umsatzsteuerpflichtig! Die Umsatzsteuer ist gleichbedeutend der Mehrwertsteuer. Auf deine Gage wird demnach die Mehrwertsteuer von 19 Prozent des Nettobetrages addiert. Laut §...

Kleiner Ausflug in die Steuerwelt

Sobald du dein Gewerbe angemeldet hast, wird sich das Finanzamt mit einem Fragebogen (siehe Anhang!) an dich wenden und nachfragen, wie hoch dein voraussichtlicher Jahresumsatz sein wird. In Abhängigkeit von deiner Antwort kannst du in deinen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Rechnungen anderer Unternehmer, die Umsatzsteuer enthalten, kannst du wiederum verwenden, um die von dir zu bezahlende Umsatzsteuer zu mindern.


Gewerbeanmeldung für bezahlte DJ-Tätigkeit Pflicht!​

Auch als DJ bist du umsatzsteuerpflichtig! Die Umsatzsteuer ist gleichbedeutend der Mehrwertsteuer. Auf deine Gage wird demnach die Mehrwertsteuer von 19 Prozent des Nettobetrages addiert. Laut § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetz (UStG) wirst du jedoch als Kleinunternehmer eingestuft und somit von der Umsatzsteuer befreit wenn der:

____________________________________

UStG - § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer
____________________________________

Abs. (1) […] bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
____________________________________

Greift dieser Absatz brauchst du die Umsatzsteuer nicht abführen, darfst allerdings im Gegenzug deinem Auftraggeber die Umsatzsteuer auch nicht in Rechnung stellen. Bei einer angenommenen Nettogage von 300 Euro beträgt die abzuführende Umsatzsteuer 57 Euro. Demnach beträgt deine Bruttogage 357 Euro.

Rechenbeispiel:

Nettogage: 300 Euro
+ Umsatzsteuersteuer: 19 % ( = Faktor 1,19)
= Bruttogage: 357 Euro

(300 x 1,19 = 357)

Mit dem Kauf von Musik und Tonträgern entrichtest du bereits die Umsatzsteuer als sogenannte Vorsteuer. Als Vorsteuerabzugsberechtigter kannst du diese bei deiner Umsatzsteuervoranmeldung dann jedoch wie folgt verrechnen:

Musik/Platten: 23,80 Euro
= davon Mehrwert-/Vorsteuer: 3,80 Euro

(23,80 : 1,19 = 20,00)

Umsatzsteuer der Gage: 57,00 Euro
- Vorsteuer der Platten: 3,80 Euro
= ans Finanzamt zu zahlende Steuer: 53,20 Euro

(57,00 – 3,80 = 53,20)

Als Umsatzsteuer sind an das Finanzamt jetzt nur noch 53,20 zu überweisen.

Bezogen auf die Umsatzsteuer gibt es eine Besonderheit, die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG ist eine Vereinfachungsregelung im Umsatzsteuerrecht, die Unternehmern mit niedrigen Umsätzen ein Wahlrecht gewährt, wie Nichtunternehmer behandelt zu werden

Wird der Punkt "Auf die Anwendung des §19 Abs. 1 UStG (der Kleinunternehmerregelung) wird verzichtet" angekreuzt, bedeutet dies, dass du trotz deiner geringen Umsätze Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen willst. Umgekehrt meint dies jedoch auch, dass du die entrichtete Umsatzsteuer, welche du bei gekauften Leistungen bereits entrichtet hast, verrechnen möchtest. Das lohnt sich vor allem dann, wenn du in der Anfangsphase Verluste machst, da deine Anfangsinvestitionen und -kosten höher als die Einnahmen sind. Hast du als Gewerbetreibender mehr Umsatzsteuern gezahlt, als du selbst eingenommen hast, so erhältst du die Differenz vom Finanzamt zurück. Verzichtet du als Gewerbetreibender auf diese Regelung, bist du jedoch für fünf Kalenderjahre an deine Entscheidung gebunden.

Kreuzt du den genannten Punkt nicht an, dann brauchst du bei entsprechend geringem Umsatz keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, darfst aber auf deinen Rechnungen auch keine Umsatzsteuer aufführen.

Achtung: Bei einem neu angemeldeten Gewerbe ist in den ersten 2 Jahren eine monatliche UMSt-Voranmeldungen abzugeben. Voranmeldung meint demnach das Schätzen deiner voraussichtlichen Einnahmen und somit die Vorauszahlung deiner Steuern an das Finanzamt. Du zahlst als Gewerbetreibender also bereits Steuern obwohl du noch gar keine (!) Einnahmen hattest. Sparen kann man sich die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung nur, wenn man als Kleinunternehmer arbeitet, also eben gerade keine Umsatzsteuer berechnet (d.h. man macht vom §19 Abs. 1 Gebrauch).

Mit der jährlichen Steuererklärung reichst du ebenfalls deine UMSt-Erklärung ein. Hier wird nochmals der Jahresumsatz, sprich dessen UMSt abzüglich der Vorsteuer deiner Betriebsausgaben berechnet. Auftretene Steuerdifferenzen des zu versteuernden Jahres werden dann durch Nach- bzw. Rückzahlungen beim bzw. durch das Finanzamt ausgeglichen.

Neben der UMSt bist du im Rahmen deiner Einkommenssteuererklärung (Jahresende) zur Erstellung einer Gewinnermittlung verpflichtet. Diese sogenannte Einnahme-Überschussrechnung beziffert deinen Jahresumsatz abzüglich aller Betriebsausgaben = dein Gewinn. Für Prüfungen durch das Finanzamt sind alle Rechnungen und Belege der Betriebsausgaben 10 Jahre aufzubewahren!

Was ist ein Steuerfreibetrag und welche Auswirkungen hat er?


Ein Freibetrag ist ein Betrag, der die Steuerbemessungsgrundlage mindert. Im Gegensatz zur Freigrenze müssen bei Überschreitung des Freibetrags nicht die gesamten Einnahmen versteuert werden, sondern nur der den Freibetrag übersteigenden Teil der Einnahmen.

Rechenbeispiel: (jährlich)

Gewinneinkünfte: + 8500 Euro
Steuerfreibetrag: - 7664 Euro
___________________________________

Zu versteuernde Einnahmen: + 836 Euro

Der Steuerfreibetrag liegt in Deutschland bei 8.004 Euro (Stand 2010). Auch der Freibetrag für das Kindergeld liegt ab 2010 bei 8.004 € jeweils pro Jahr (vorher unterschieden sich diese Beträge)! Steuerliche Freibeträge richten sich nach dem zu erwartenden Jahresumsatz und unterliegen ausschließlich den Gesetzen und Verordnungen zum Steuerrecht. Auf das Gewerberecht haben Sie keine Auswirkungen. Daher ist eine Gewerbeanmeldung nicht mit dem Steuerfreibetrag in Verbindung zu bringen!


Unter dieser Grenze fällt auch der abschreckende Steuerpapierkram für angemeldete Kleinunternehmer weg. Die jährliche Einkommensteuererklärung ist jedoch weiterhin nötig!

Ein paar kleinere Tipps: Man kann bestimmte Dinge steuerlich bereits ein halbes Jahr vor der Anmeldung absetzbar machen. Als Grundlage dafür dienen Rechnungen und Quittungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Deshalb solltest du möglichst alle deine Zettel oder Kassenbons aufheben und dir auf jeden Fall einen Mehrwertsteuerbescheid für relevante Ausgaben (Plattenkäufe, Taxirechnungen von und zum Gig, Gagen, eventuelle Equipmentkäufe, etc...) ausstellen lassen, wenn es denn geht!

Des weiteren ist es in der Regel so, dass durch eine Anmeldung beim Finanzamt, bzw Handelskammer eine jährliche Gebühr fällig wird, die nach dem Kalenderjahr berechnet wird. (Wenn man sich theoretisch am 30.12. anmeldet, muss man demnach die Gebühr für das vorige Jahr, sowie am 1.1. schon für das laufende Jahr zahlen).

Ein eigenes Konto, inklusive "Startkapital", für deine "Geschäfte" sollte in jeden Fall Grundlage sein! Gerade wenn das Finanzamt deine Position noch nicht zu 100% ermittelt hat, was schließlich von deinen Einkünften und geschäftlichen Entwicklungen abhängt, kann es am Ende des fiscalen Jahres schnell mal zu unangenehmen Überraschungen kommen. Deshalb sollte man entsprechend vorbereitet sein und immer schön Business und Pleasure finanziell trennen...

Dieses UMSt Thema ist wie Du bereits siehst auf den ersten und auch auf den zweiten Blick nicht ganz einfach. Trotzdem hast du das Glück bei den in § 19 UStG festgelegten Werten keine Steuern abführen zu müssen! Auch die Gewerbesteuer ist erst bei einem Gewinn der 24500,00 Euro übersteigt fällig. Ebenso verhält es sich mit der Gebühr der IHK, die ab erst einem gewerblichen Jahreseinkommen von 5201,00 Euro einen jährlichen Mindestbeitrag (Regionsabhängig - ab ca. 30 Euro) in Rechnung stellt.

Da dies nur ein kleiner Einblick in die Steuerwelt darstellen soll, wende dich bei weiteren Fragen bitte an dein zuständiges Finanzamt bzw. einen Steuerberater deines Vertrauens. Um im Bürokratiestaat Deutschland auf Nummer sicher zu gehen, führt dich kaum ein Weg an professioneller Hilfe vorbei. Der größte Teil der Gespräche ist kostenlos und die kompetenten Leute können dich genau belehren und über deine Rechte & Pflichten aufklären. Du wirst darüber informiert werden was genau du absetzen kannst und was nicht, oder was für deinen konkreten Fall das Beste ist.


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Maßstäbe für die Gewerbeanmeldung – persönliche Ziele und Pflichten

Mit der Anmeldung eines Gewerbes, sollten für dich folgende Kriterien Maßstab und Grundlage darstellen:

  1. Selbständigkeit (Handeln auf eigene Verantwortung, Gefahr, Rechnung)
  2. Nachhaltigkeit (dauerhafte Tätigkeit, die nicht nach ein paar Monaten wieder eingestellt wird)
  3. Absicht der Gewinnerzielung (Also das Ziel, damit mehr einzunehmen als ausgegeben wird)
  4. Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr (z. B. durch Werbung mit Karten, Flyern, Promotion oder Internetauftritte)
  5. Aktive Informationspflicht (Nichtwissen schützt vor Strafe nicht)

Zu 1.) Die Selbständigkeit wird in der Regel nicht anerkannt, wenn du hauptsächlich nur für einen Kunden tätig bist. In diesem Fall wird angenommen, dass dieser Kunde dir gegenüber Weisungsbefugnis hat und deine Tätigkeit zur Scheinselbständigkeit erklärt. Der Kunde wird dann zum Arbeitgeber mit allen daraus entstehenden Konsequenzen und muss ggf. Lohnsteuer und Sozialversicherung für dich nachentrichten.

Zu 2 und 3.) Ist die Nachhaltigkeit und die Gewinnerzielung nicht gegeben - sprich: du meldest regelmäßig Verluste an, dann kann das Finanzamt deine Tätigkeit zur Liebhaberei erklären und die angemeldeten Verluste annullieren. Die dafür erstatteten Steuern werden in dem Fall auch für bereits abgerechnete Jahre rückwirkend zurückgefordert.

Es führt dich dennoch kein Weg am Finanzamt und/oder der Handelskammer vorbei. Lass dich von denen eingehend über deine Möglichkeiten beraten und entscheide anschließend selbstsicher. Du wirst überrascht sein, wie freundlich und zuvorkommend die Leute sind, denn schließlich profitieren beide Seiten davon.

Zu 4.) Nach deiner Anmeldung als DJ steigst du vollends in den Businessbereich des Disc-Jockeys mit all seinen Konsequenzen ein. Für dich bedeutet das konkret durch Werbung auf dich aufmerksam zu machen und dich gegen die „Konkurrenz“ zu beweisen, sprich dir Gigs (Aufträge) zu verschaffen. Neben anzutrainierender Professionalität bzgl. deiner „Skills“ (Fähigkeiten) solltest du Werbung für dich machen. Gestaltung einer eigenen Webseite und der Druck von Visitenkarten / Flyern sind dabei die einfachsten und dennoch effektivsten Mittel zur Selbstprofilierung. Außerdem solltest du dich über entsprechende Gagenhöhen in deiner Kategorie informieren. Lehne dich eng an Durchschnittspreise an und versuche dich von Dumpingpreisen fern zu halten. Eine zu niedrige Gage rechnet sich weder für dich, noch dazu schädigst du die Branche in der du dich etablieren möchtest und trägst später diese Folgen mit!

Zu 5.) „Nichtwissen schützt vor Strafe nicht“ ist der wohl einfachste und zugleich eindringlichste Spruch der diesem Punkt anzuführen ist. Genauso wie die Information über aktuelle Tracks und Releases, ist es nach einer Gewerbeanmeldung umso mehr erforderlich dich über deine eigene Situation, rechtliche Standpunkte und gesetzliche Regelungen (dich betreffend) zu informieren. Du solltest dir stets über deine Rechte, ebenso wie deine Pflichten im Klaren sein und aktuelle Gesetzesänderungen aufmerksam verfolgen. Auch als DJ bewegst du dich nicht im rechtsfreien Raum und sollest dich vor unangenehmen Konfrontationen und sehr ärgerliche Folgen (u.A. Abmahnungen durch Rechtsanwälte und Behörden) durch ständiges „up to date“ sein schützen. Nicht nur um nervenaufreibendem Ärger und vermeidlichem Stress aus dem Weg zu gehen, sondern vor allem um risikolose Freude an deinem neuen Lebenszweig zu haben!

* Gewerbeanmeldung als minderjähriger: *

Minderjährige werden vom Gesetz her, sprich rein rechtlich gesehen, als "beschränkt Geschäftsfähig" eingestuft. Jedoch greift hier § 112 BGB:

____________________________________

BGB - § 112 Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
____________________________________

(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf.

(2) Die Ermächtigung kann von dem Vertreter nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zurückgenommen werden.
____________________________________

Eine "Formfreie Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten" ermöglicht es dem Minderjährigen demnach dennoch ein Gewerbe zu betreiben. Formfrei bedeutet nur, dass ein Kopfnicken plus ein "ja" reichen. Viel wichtiger ist dabei jedoch der Aspekt des Vormundschaftsgerichts. Die Einverständniserklärung der Eltern kann nur durch die Bestätigung des Vormundschaftsgerichtes wirksam gemacht werden. Dieses Gericht testet einfach die Geschäftsfähigkeit des Minderjährigen und soll davor schützen, dass Kinder bzw. Jugendliche unbedacht eine Verantwortung auf sich nehmen, der sie nicht gewachsen sind. Ein eigenes Gewerbe zu gründen ist eine große Verantwortung. Vorallem da der Minderjährige Gründer, auf die Gewerbeanmeldung bezogen, dann wie ein Volljähriger behandelt wird. Somit können jegliche Verträge die seinen Betrieb angehen auch von ihm allein unterschreiben werden. Man hat mit der Bestätigung des Vormundschaftgerichtes die "uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit" erlangt und kann sich nicht mehr auf die Haftungsbeschränkung nach § 1629a BGB berufen. Man haftet also von nun an uneingeschränkt für sämtliche Handlungen.
 
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Alternative: DJ - Freelancer oder nicht ?!

Als bekanntliche Alternative zum Gewerbeschein gibt es die Möglichkeit der "Freiberuflichen Tätigkeit". Als Freiberufliche Tätigkeit wird jene Arbeit bezeichnet bei der ein "künstlerischer Aspekt" im Vordergrund steht. Jedoch gibt es keinerlei genaue Regelungen die beschreiben welche Tätigkeiten in diese Rubrik fallen und welche nicht. Den DJ in die Kategorie Freiberufler (Freelancer) und somit in die Gruppe Katalogberufe einzuordnen liegt also immernoch im Ermessen des Amtes.

Die Vorteile eines Freiberuflers gegenüber eines Gewerbetreibenden liegen eigentlich auf der Hand:
  • Keine Gewerbeanmeldung erforderlich
  • Buchhaltung vereinfacht (Einnahme-Überschuß-Rechnung möglich / keine Doppelte Buchführung nötig)
  • Keine Gewerbesteuer
  • Keine Zwangsmitgliedschaft bei der IHK
  • Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft

Hierzu habe ich auf Anfrage am 14.02.2007 von meinem Finanzamt eine offizielle Erläuterung erhalten:

im § 18 Abs. 1 EStG gibt es eine abschließende Aufzählung (sogenannte Katalogberufe) zur freiberuflichen Tätigkeit. Die Tätigkeit eines DJ zählt nicht dazu und ist somit in den Bereich des § 15 EStG den sogenannten Einkünften aus Gewerbebetrieb zu zählen. Hier gibt es daher auch keinen Ermessensspielraum seitens des Finanzamtes. Somit gibt es auch keine Möglichkeit der Gewerbeanmeldung aus dem Wege zu gehen, da der Hinweis auf eine künstlerische Tätigkeit auch nicht auf die Arbeit eines DJ zutrifft. Da dieser Musik auflegt, die nicht von Ihm verfasst wurde. Ich hoffe Ihnen eine ausführliche Begründung gegeben zu haben, so das deutlich wird, dass Sie den Gewerbebetrieb für Ihre Tätigkeit nicht umgehen können.

Die Beschreibung des Finanzamtes gibt eine deutliche Antwort aus Sicht der deutschen Ämter. Es wird demnach nur äußerst wenigen unter individuellen Maßschneiderungen möglich sein als Freelancer anerkannt zu werden. Zuallererst hängt eine Entscheidung von deiner persönlichen Situation ab. Wie alt bist du? Was machst du nebenher? Ausbildung oder Vollzeitjob? Zivi oder Bund? Was ist dein Arbeitsverhältniss z.B. zum Club, zur Bookingsagentur oder bist du komplett "Freelancer"? Was sind deine (finanziellen) Aussichten in diesem Sektor? Was ist dein vorraussichtliches Einkommen aus diesem Bereich? Gewinn oder Verlust? Erwartest du in den nächsten 1-2 Jahren überhaupt Gewinn? Möchtest du ein (Parttime)Unternehmen gründen, z.B. mit Soundverleih, Veranstaltungen oder ganz simpel als Dienstleister? Wie sieht es Versicherungstechnisch aus?

Letzenendes entscheidet das Amt ob der künstlerische Aspekt wirklich im Vordergrund steht. Dennoch scheint die Möglichkeit in Deutschland, DJ auf freiberuflicher Ebene zu betreiben, derzeit äußerst schwer. Die meisten DJs haben also ein angemeldetes Gewerbe und befinden sich somit ein Stück weit auf der sicheren Seite! Auf Grund neuer Finanzgerichtsurteile besteht dennoch für viele bisher gewerbliche Unternehmer die Chance, als Freiberufler anerkannt zu werden. Deshalb lasst euch in jedem Falle ausgiebig beraten und lasst euch eine Anerkennung der Freiberuflichkeit durch die Finanzbehörden in folgender Weise aushändigen:

Als Bestätigungen können gewertet werden:
  • Aufhebung der bereits erlassenen Gewerbesteuerbescheide
  • Mitteilung, das dem Einspruch gegen den Gewerbesteuermessbescheid stattgegeben worden ist
  • Mitteilung dass die Einnahmen als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit eingestuft werden
  • Änderung des Einkommensteuerbescheides in Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit
  • kein Erlass neuer Gewerbesteuerbescheide

Eine sogenannte verbindliche Auskunft des Finanzamts kann zu jeder Zeit, insbesondere auch vor Aufnahme der Tätigkeit, eingeholt werden. Allerdings werden daran hohe Anforderungen gestellt. Bei Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt sollte demnach eine nähere Begründung in schriftlicher Form nur angegeben werden, wenn Sie sich vorher fachmännischen Rat von Rechtsanwälten, Steuerberatern oder dem IFB (Institut für Freie Berufe) eingeholt haben.
 
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Kindergeldbezüge vs. Gewerbebetrieb & Freiberuflichkeit

Eigene Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes können zum Verlust des Kindergeldes führen. Ab 2010 beträgt die Einkommensgrenze für eigene Einkünfte und Bezüge 8.004,00 Euro pro Jahr. Zu den eigenen Einkünften des Kindes zählen Einkünfte, die unter eine der sieben steuerlichen Einkunftsarten sprich u.a. Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit (z. B. Freiberufler) sowie Vermietung und Verpachtung fallen.

Hier werden außer steuerpflichtigen Einkünften auch steuerfreie Bezüge mitgerechnet. Dazu zählen auch der BAföG-Zuschuss (nicht das Darlehen!), Stipendien, Arbeitslosen- und Mutterschaftsgeld, Waisen oder Halbwaisenrenten und vor allem auch Einnahmen aus einem 400-Euro-Job. Bezogen auf Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb gelten die festgeschriebenen Grenzen jedoch nur auf den reinen Gewinn und nicht auf den Umsatz.

Wichtig: Bei der Berechnung der Einkommensgrenze dürfen von den Einnahmen Werbungskosten und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung abgezogen werden. Ein Bruttoverdienst von um die 11.000 Euro pro Jahr ist damit meist möglich, ohne das Kindergeld zu gefährden - im Einzelfall sogar mehr.

In der Nähe dieser Grenze heißt es allerdings aufzupassen. Verdient das Kind mehr, fällt für die Eltern das gesamte Kindergeld weg - auch wenn die Grenze nur um einen Euro überschritten wird. Dieser eine Euro kann damit im Extremfall mehrere Tausend Euro kosten.

Gewerbe An-/Abmeldung

DJ als Gelegenheitsjob oder evtl. Beendigung nach einer kurzen Periode steht nicht in Konflikt zu einer Gewerbeanmeldung. Die Abmeldung eines Gewerbes ist genauso problemlos bei deinem Amt möglich, kann allerdings auch eine geringe Kostenpauschale (ähnlich der Anmeldung) für dich bedeuten.

Ein inoffzielles Zitat einer Beamtin bei meiner Anmeldung seinerzeit lautete: "Ich hoffe ihre Tätigkeit wird mit Erfolg und Rentabilität belohnt. Ich habe allerdings noch nie jemanden erlebt, der sein Gewerbe in ihrer Branche wieder abgemeldet hat".

So "do it", ich wünsche dir dabei viel Erfolg ...

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FAQ - Kurzüberblick

» Ich bin DJ und werde für Veranstaltungen bezahlt – brauche ich einen Gewerbeschein?

Ja! Sobald du dich bezahlen lässt ist davon auszugehen, dass du mit deinen Gigs nicht nur deine Unkosten deckst sondern eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Diese macht eine Gewerbeanmeldung zwingend - also immer (!) - erforderlich. Hierbei ist es egal ob du 1.000 EUR oder 15.000 EUR Jahresumsatz machst.

Ausnahme: Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich wenn du eine behördliche Genehmigung als Freelancer bekommen hast. In der Bundesrepublik Deutschland wird der DJ jedoch in den meisten Fällen nicht als Freiberufler angesehen.


Muss ich für einen Gewerbeschein 18 Jahre, sprich Volljährig sein?

Nein! (s.o.)

Kann sich die gewerbliche bzw. freiberufliche Tätigkeit negativ auf das Kindergeld auswirken?

Ja! (s.o.)

Wenn ich eine Rechnung ausstellen möchte, muss ich dann ein Gewerbe anmelden?

Ja und Nein! Die Rechnungsstellung erfolgt seit 01.01.2004 mit dem Steueränderungsgesetz in strenger Form u.a. mit festgesetzten Pflichtangaben in Rechnungen. Grundsätzlich darf man auch als Privatperson eine Rechnung ausstellen. Dann jedoch keine MwSt. ausweisen. Sobald du jedoch öfter Rechnungen ausstellst MUSST du ein Gewerbe anmelden, da von einer ständigen Gewinnerzielungsabsicht auszugehen ist.
Weitere Infos: Rechnungen und Pflichtangaben

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( Ich distanziere mich von der Aussage, dieses Tutorial als Rechtsberatung zu verstehen! Ich Garantiere weder für Vollständigkeit noch für ausnahmslose Korrektheit der dargebotenen Informationen! Bei Fragen / Anregungen / Kritik bitte eine PN - seit gnädig das ist mein erstes Tutorial :D )

Danke auch an Tossit & Johnny für ihre Mithilfe!
PS. Ich freue mich sehr, dass dieses Tutorial auch über die "deejayforum.de Grenze" hinaus soviel Anklang gefunden hat :eek: :)
 
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