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Gewerbeschein & DJ Anmeldung – Pflicht! Ab wann & wie mache ich das / Steuerproblem?!
Die Tätigkeit „DJ“ als Hobby oder Beruf unterliegt keinerlei Zulassungspflicht und somit auch keiner Kompetenzprüfung. Er ist also keine geschützte Berufsbezeichnung mit Diplom und Siegel für die man eine offizielle Zulassung wie z.B. als Arzt benötigt. Um aufzulegen und Musik zu „machen“, bedarf es demnach keinem „DJ-Schein“ oder in ähnlicher Weise bezeichneter Papiere. Zumal es gänzlich unmöglich scheint, Kriterien für „den echten DJ“ zu definieren und dementsprechende Ansprüche zu stellen.DJ Führerschein ist nicht Gewerbeschein!
Zwar einigten sich der Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT/DEHOGA) sowie der Berufsverband Discjockey (BVD) in Zusammenarbeit mit dem Baden-Würtembergischen Sozialministerium am 24.11.2004 auf die Einführung eines sogenannten „DJ-Führerscheins“, dennoch stellt dieser keine Zulassung im Sinne einer geprüften und behördlich genehmigten Tätigkeit dar. Er ist eher eine Vorbeugungsmaßnahme für zunehmende Hörschäden in der Bevölkerung, die vor allem bei Jugendlichen stark ansteigt. Beim Erwerb eines solchen Scheins wird der DJ im Bezug auf einen gewissenhaften Umgang mit Lautstärkepegeln in Discotheken und auf anderen Veranstaltungen geschult. Gesundheit, Recht und Technik sind Gegenstand eines solchen Seminars zum Erwerb des DJ-Führerscheins, die sich jedoch lediglich auf Schallpegelmessung und Gehörschäden beziehen und nicht auf Prüfung der benötigten Fähigkeiten zum Auflegen!Als Grundlage zur Bearbeitung des Themas Gewerbe/-Schein gilt für die BRD das Einkommensteuergesetz (EStG), in seiner jeweils aktuellsten Fassung, in der wie folgt festgeschrieben steht:
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EStG - §15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb
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Abs. (2)
Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.2Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1.3Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist
Abs. (3)
Als Gewerbebetrieb gilt in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit
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Das bedeutet im Klartext, dass für dich jede Tätigkeit die selbstständig und regelmäßig mit dem Ziel „Gewinn zu machen“ ausgeführt wird, eine gewerbliche Handlung darstellt die anmeldepflichtig ist. Beachtest diesen Grundsatz nicht, machst du dich ggf. durch illegale Beschäftigung (Schwarzarbeit) bzw. Steuerhinterziehung strafbar. Steuerhinterziehung ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Straftat, die nach § 370 AO § 370a AO der Abgabenordnung (AO) mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren oder mit Geldstrafe geltend gemacht werden kann.
Dabei ist es unerheblich ob dieser Tätigkeit auf Abschlussfeiern, Hochzeiten oder im Club/Discothek nachgegangen wird. Es gibt inzwischen sehr viele Beispiele, bei denen der Gesetzgeber und deren Kontrollorgane Gewinnabsichten bei „Hobby-DJs“ nachgewiesen haben. Diese Nachweise werden mitunter auch für bereits Jahre zurückliegende Veranstaltungen erbracht. Denn wer sich „DJ- Decks“ und Veranstaltungstechnik zulegt, will sie auch in bestmöglichem Umfang nutzen und seine Investition als lohnend herausstellen. Zwar macht der Besitz allein nicht strafbar, doch wissen auch die Finanzbehörden das es unsinnig ist nur „aus Spass Musik zu machen“.
Um also einer bezahlten DJ-Tätigkeit nachgehen zu dürfen, musst du einen Gewerbeschein als Discjockey/Diskotheker besitzen, welchen du beim Ordnungs-/Gewerbeamt deiner Stadt beantragst. Die Gewerbescheinanmeldung ist mit einer Unkostenpauschale von ca. 35,00€ verbunden, welche in ihrer Höhe von Gemeinde zu Gemeinde (oder Stadt) unterschiedlich ausfällt. Du kannst deine Tätigkeit sowohl im Neben- als auch im Haupterwerb anmelden lassen.
Mit deiner Gewerbeanmeldung werden verschiedenste persönliche Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.) erhoben. Daher ist die Ausweisung mit dem Personalausweis Pflicht! Du musst laut § 112 BGB zur Gewerbeanmeldung nicht zwingend 18 Jahre bzw. volljährig sein *. Deine Anmeldung gilt gleichzeitig als Meldung nach § 138 Abs. 1 der Abgabenverordnung bei dem für den angemeldeten „Betrieb“ zuständigem Finanzamt. Das bedeutet, mit der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch bei deinem Finanzamt angemeldet, von dem du per Post eine Steuernummer erhältst. Über diese Steuernummer müssen später all’ deine Einnahmen versteuert werden.
Das Gewerbeamt informiert automatisch folgende Behörden, bei denen du ggf. ebenfalls angemeldet sein musst: das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, das Amtsgericht (Handelsregister), das statistische Landesamt sowie das Gewerbeaufsichtsamt. Die Meldung bei den jeweiligen Behörden erfolgt automatisch. Die Bestätigung deiner Gewerbeanmeldung erhältst du innerhalb der behördliche Fristen in Form eines Postschreibens.
* Erläuterung siehe unten (Beitrag 3)
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