DRM-geschützte Files, darf man sie nun öffentlich Aufführen oder nicht?

Tyke

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Da in letzter Zeit immer wieder Anfragen kommen, ob man DRM-geschützte Files öffentlich aufführen darf oder nicht, habe ich mich mal dazu entschlossen, einige Angaben bzw. Informationen zu geben.

Es geht in diesem Thread um Files von den Online-Stores wie z.B. iTunes, Saturn-Download, mp3.de, usw...

Ich habe mich mit dieser Frage befasst, da ich eigentlich nur mit CD-Playern auflegen möchte und mir somit es ersparen will, noch 2 Turntables und sämtliche Songs auf Vinyl zu kaufen.

Meine hier veröffentlichten Informationen beruhen also ausschließlich auf das öffentliche Vorführen der Files, wenn diese als Audio-CD gebrannt sind!

Zum Problem generell:

Wie jeder weiß, bieten viele Online-Stores ihre Files im geschützten *.m4p oder *.wma-Format an.

In den AGBs der Portale steht ausdrücklich, dass keine öffentliche Aufführung gestattet ist, und die Files ausschließlich für private Zwecke genutzt werden dürfen!

Soweit... so gut...

Jetzt habe ich mich einfach mal gefragt: Wenn man ungeschützte MP3-Dateien (die man z.B. bei Beatport gekauft hat) nutzen darf, wie man möchte (immer unter Berücksichtigung der vom Veranstalter zu entrichtenden GEMA-Gebühren!), wieso darf man das dann auch nicht bei den geschützten Files?

Ich habe mir hierzu folgende Gedanken gemacht: Wenn ich eine normale MP3 als Audio-CD brenne, dann kann ich sie in jedem CD-Player abspielen und dürfte sie sogar öffentlich aufführen, wenn vom Veranstalter die Vervielfältigungsgebühr in Höhe von 30 % an die GEMA entrichtet wird.

Wenn ich jetzt eine geschütze DRM-Datei als Audio-CD brenne (was ja laut den AGBs der einzelnen Stores ausdrücklich erlaubt ist!), erhalte ich ebenso ein ungeschütztes Endprodukt in Form einer Musik-CD, die sich in jedem CD-Player abspielen lässt. Wieso also sollte es in dem Fall nicht erlaubt sein, diese Audio-CD öffentlich zu spielen, wenn vom Veranstalter die 30%ige Gebühr entrichtet wird?

In beiden Fällen handelt es sich um eine Sicherheitskopie der gekauften Musik! Und genau da ist der Punkt, bei dem die GEMA eine klare, und deutliche Regelung getroffen hat:

http://www.gema.de/uploads/tx_mmsdownloads/gema_infoblatt_dj.pdf

Neben der Recherche im Internet habe ich auch telefonisch mit mehreren Mitarbeiter/innen der Gema Rücksprache genommen. Und alle haben mir genau das bestätigt, was in dem PDF-Infoblatt zu lesen ist!

Desweiteren habe ich mich per Email an die einzelnen Internet-Stores gewand, um auch von denen Aussagen zu bekommen.

Ich werde nun hier nicht jeden einzelnen Shop auflisten inkl. dem, was mir geantwortet wurde.... Deswegen:

Generell gilt für ALLE Online-Shops mit DRM-Files folgendes:

Egal, in welchem Format die ihre Tracks anbieten, ob als DRM-geschützte WMA oder m4p - man darf sämtliche Tracks öffentlich aufführen, sofern:

- die gekauften Dateien als Audio-CD gebrannt wurden (Sicherheitskopie)
- der Veranstalter an die GEMA die 30%ige Vervielfältigungsgebühr bezahlt.


Eine öffentliche Aufführung der DRM-Dateien z.B. von einem Laptop aus (also ohne, das die Dateien als Audio-CD gebrannt wurden), ist nicht gestattet! Dies wird auch explizit in den AGBs der einzelnen Stores deutlich betont!

Jetzt kommen dann natürlich wieder die "Schlaumeier" :D an, und fragen, was denn ist, wenn der DRM-Schutz umgangen wird (z.B. durch Abspielen und gleichzeitigem Aufnehmen der Datei oder durch brennen einer CD und anschließendem Rippen als MP3)?

Dazu nur kurz folgendes:

Hierbei handelt es sich um eine rechtliche Grauzone, d.h. es wurde noch nicht genau per Gesetz definiert, was nun legal ist, und was nicht!

Wer also den DRM-Schutz umgeht - egal auf welche Art und Weise - macht sich unter Umständen strafbar!

Ich weise zum Schluß noch einmal darauf hin:

In diesem Thread geht es ausschließlich um DRM-Files, die als Audio-CD gebrannt wurden!


Die in diesem Thread gemachten Angaben beruhen einzig und allein auf Angaben der Gema sowie der einzelnen Download-Shops!
 
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