Wir fragen ... die GEMA antwortet

the ox

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Da ist der Wunsch Vater des Threadtitels, aber einmal sollte man ja anfangen.
Kurz zur Erklärung: ich steh in Kontakt mit der GEMA Zentrale München und treffe da eine Mitarbeiterin am kommenden Mittwoch beim DJ Meeting Ost.
In letzter Zeit tauchen hier in verschiedenen Threads immer die gleichen Fragen (MP3 CD in der Disco etc) auf, werden in jedem Thread und je nach eigenem Kenntnisstand, unterschiedlich beantwortet.

Um mal mehr Übersicht zu kriegen, bitte ich Euch hier mal die wichtigsten Fragen einzutragen, speziell auch welche, bei denen die GEMA nicht eindeutig was zu sagt. Ich versuche dass dann mal anzusprechen.

Mir ist natürlich klar, dass das nur ein Ansatz sein kann und nicht in jedem Fall bindende Aussagen zu erwarten sind. Aber vielleicht ist es ein Anfang damit beide Seiten mal verstehen, was die andere will ... Illusion, mi know :) aber das hab ich mir sogar im Alter bewahrt ... also los.
 
Mir ist natürlich klar, dass das nur ein Ansatz sein kann und nicht in jedem Fall bindende Aussagen zu erwarten sind.

wieso eigentlich nicht?
wenn nicht mal die frau von der gema eine bindende und richtige aussage geben kann, woran soll mann sich dann bitte schoen halten?
 
Da hätte ich eine Frage:

Nehmen wir mal an ich kaufe auf Ebay oder so von einem Dj die cd Koffer ab.
Als Beispiel für einen Fs Dj. Rippe mir die auf den rechner und verkaufe dann die cds wieder ob das rechtens ist.
 
Auf dem Gebiet ist viel in Bewgung und das olle Pferd GEMA war noch nie das schnellste. Die brauchen Zeit um Sachen zu beschließen und in der Zwischenzeit werden sich die Angestellten des Ladens hüten, bindenden Aussagen zu Themen zu treffen, die noch nicht durch alle Ebenen gelaufen sind. Das war zumindest, bei einigen Themen, mein Eindruck bei bisherigen Telefonaten.
Was aber rumkommen kann, ist ein "Erfahrungswert", also wie wird das gehandhabt.
 
Da hätte ich eine Frage:

Nehmen wir mal an ich kaufe auf Ebay oder so von einem Dj die cd Koffer ab.
Als Beispiel für einen Fs Dj. Rippe mir die auf den rechner und verkaufe dann die cds wieder ob das rechtens ist.

Jo, nehm ich auf .. auch wenn ich davon ausgehe, dass Du bei nem Verkauf der CDs die MP3s löschen mußt.
 
Mich würde interessieren, wie die sich vorstellt, daß man Bemusterte MP3s bei ner Kontrolle nachweist. Schließlich gibt es darüber keine Rechnungen etc.
 
Jo, nehm ich auf .. auch wenn ich davon ausgehe, dass Du bei nem Verkauf der CDs die MP3s löschen mußt.

Wird definitiv so sein, alles andere wäre doch nen Freibrief: der Kollege "kauft" von dem, "kauft" von dem, "kauft" von dem.... ;)
 
@ bassfly: Ist auch notiert. Meine Einschätzung: Die interessiert das garnicht woher die MP3 sind, Hauptsache Aufschlag wird gezahlt.
 
das mit den bemusterten mp3s interessiert mich auch !!!
habe da auch einige...wie soll ich das dann mal in 3 Jahren oder so nachweisen, da weiss ich das selber nicht mal mehr!
 
So --- push push

Noch Fragen? Die bisher gestellten sind notiert, Donnerstag / Freitag versuche ich mal die Antworten zu posten.
 
Thema Audiostream auf der Homepage:
Wenn ich einen Stream auf meiner Website hoste, muss ich dafür eine Gebühr entrichten.
Wie sieht es aus, wenn ich auf meiner Homepage (oder auf MySpace/StudivZ, was weiß ich...) zwar einen Direktlink zum Stream poste, dieser aber auf einem anderen Webserver gehostet wird?
 
Kann ich dir auch so beantworten: Du musst in beiden Fällen zahlen!
 
wieso eigentlich nicht?
wenn nicht mal die frau von der gema eine bindende und richtige aussage geben kann, woran soll mann sich dann bitte schoen halten?

weil das wie mit dem finanzamt ist. die geben zwar auskunft, aber obs richtig ist, musst du wissen. die stehen ja nicht grade wenn du was aufgrund ner aussagen von denen verbockst...so gemein ist das nunmal in germany.

aber gema kann uns doch allen eh schnurz sein. weiss garnicht warum das immer wieder ausgekramt wird. gema suckt! ;)
 
Kann ich dir auch so beantworten: Du musst in beiden Fällen zahlen!

Hier im Forum wurden ja auch schon solche Links gepostet.
Zahlt der Poster brav oder übernimmt der Betreiber dieses Forums (großzügigerweise) die Kosten?
Was, wenn der Server, auf dem der Stream läuft, im Ausland gehostet wird oder die Seite, wo ich den Link poste, im Ausland gehostet wird?
 
So Leute, Versprechen gehalten, im folgenden meine Erkenntnisse ...

Ich war auf dem DJ-Meeting, die GEMA war ebenfalls da. Eine gute Gelegenheit mal die Antworten auf oft gestellte Fragen einzuholen und ganz nebenbei mal nicht in Vorurteilen bestätigt zu werden.

Die scheinbar allmächtige Institution GEMA hat es schwer Freunde zu finden, zumindest unter denen, die zahlen müssen. Der Eindruck, da verschwindet Geld im Nirgendwo ist ebenso verbreitet, wie der Mythos von goldenen Türklinken in den GEMA-Bezirksfilialen. Die GEMA, eine lange Geschichte, ein dickes Regelwerk und jede Menge kursierendes Halbwissen.

Ich habe die Gelegenheit genutzt, um einer überaus freundlichen und kompetenten Mitarbeiterin der Generaldirektion München einige, immer wiederkehrende, Fragen zu stellen. Damen und Herren, im folgenden habe ich die Quintessenz der Antworten zusammengefasst - here we go:

Vorab kurz zur Einführung: Was ist die GEMA?
Bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (kurz GEMA) handelt es sich um eine Verwertungsgesellschaft, die ca. 60.000 Komponisten, Textdichter und Musikverleger vertritt. Im Gegensatz zur Annahme, die GEMA sei eine Behörde, ist sie tatsächlich ein Verein, arbeitet also nicht gewinnorientiert. Die GEMA hat mehrer Aufgaben. Sie prüft ob und wo urheberrechtlich geschützte Musik aufgeführt, wiedergegeben, gesendet, vervielfältigt oder verbreitet wird. Dazu gehört beispielsweise das Abspielen von Musik in Diskotheken.
Weiterhin prüft die GEMA wer welche Urheberrechte hat und nimmt das Inkasso für die Nutzung von Musikrechten vor. Die GEMA sieht sich selbst nicht als reines Inkasso-Unternehmen, sondern als dienstleistendes Bindeglied zwischen Autor und Nutzer. Zudem erfüllt die GEMA auch einen, vom Gesetzgeber erteilten, Kultur- und Sozialauftrag. Laut Verteilungsplan fließen 10% der Erträge des Aufführungsrechtes sozialen und kulturellen Zwecken zu.
Womit wir bei den Zahlen sind: Nach dem aktuellen Geschäftsbericht 2006 wurden Erträge in Höhe von 874 Millionen erzielt, von welchen, nach Abzug der Aufwendungen, etwa 752 Millionen an die Mitglieder ausgeschüttet wurden. Das Gros der Erträge, knapp 400 Millionen stammen aus Aufführungs-, Vorführungs-, Sende- und Wiedergaberechten, also auch aus der Quelle die eine DJ am ehesten betrifft, dem Club oder der Diskothek.

Wofür ist nun also zu zahlen und was ist bei der Nutzung von MP3s im Club zu beachten?
Bei der Nutzung von MP3-Dateien von der Festplatte oder von einer gebrannten CD stellt das Speichern eine Vervielfältigung dar und das ist nur für die private Nutzung erlaubt. Zur öffentlichen Wiedergabe muss zusätzlich die Lizenz für die Vervielfältigung erworben werden. Ansprechpartner für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA ist immer der Veranstalter. Sofern der DJ nicht in Personalunion auch Veranstalter ist, hat er diesen zu informieren, wenn er gebrannte CDs oder Dateien von einer Festplatte nutzt. In dem Fall werden dem eigentlichen Tarif für die Wiedergabe 30% “Vervielfältigungslizenz” zugeschlagen. Diese 30% wurden mal mit dem Diskothekenverband beschlossen, werden aber gemeinhin nicht nur auf Diskos, sondern auf Veranstaltungen in regelmäßig bespielten Orten angewandt.

Stimmt es, dass man, wenn man selbst gebrannte Zusammenstellungen auf CDR oder von Vinyl/CD gerippte MP3s nutzt, bei der Aufführung die Originaltonträger oder die Rechnungen über diese dabei haben muss?
Aus Sicht der GEMA ist das nicht notwendig. Auf jeden Fall ist die oben schon angesprochene “Vervielfältigungslizenz” zusätzlich zur GEMA Abgabe zu zahlen. Das Durchforsten eines Datenträgers nach möglicherweise illegal erlangtem Inhalt ist nicht Aufgabe der GEMA, schon gar nicht während einer Veranstaltung. Gleichwohl gibt es andere Stellen, die daran Interesse und auch Möglichkeiten haben, zuvorderst die Musikindustrie.

Was geschieht mit einem MP3, wenn man den gerippten Originaltonträger verkauft?
Auch hier ist die GEMA nicht die richtige Adresse für die Frage. Aus Sicht der GEMA kann man das File, da es eine private Vervielfältigung ist, behalten. Aus Sicht der Musikindustrie sollte man sich an die, auf fast jeder Platte oder CD abgedruckte Verfügung halten, die da heißt: “unauthorised copying … is prohibited”.

Womit sich die nächste Frage stellt. Wie ernst ist eigentlich der Rest dieser Verfügung zu nehmen? Da heißt es auch “unauthorised public performance is prohibited”.Nun, hier kommt die GEMA ins Spiel, über die man ja die Aufführungsrechte erwirbt. Wird also GEMA gezahlt, kann man die Platten öffentlich spielen.

Was ist mit MP3 von Downloadportalen wie iTunes, deren AGBs nur eine private, nichtkommerzielle Verwendung erlauben?

Hier greift dasselbe Prinzip wie bei den Platten. Wird GEMA gezahlt kann man die MP3 öffentlich und kommerziell nutzen. Im Gegensatz zu den Originaltonträgern kommt allerdings noch die “Vervielfältigungslizenz” drauf, da nach Ansicht der GEMA jeder Download eine Kopie ist. Nicht zutreffend ist die Ansicht, dass man ein Original besitzt, wenn man ein MP3 auf seinen Rechner lädt und es ausschließlich, ohne es zu verschieben oder zu kopieren, von diesem Ort wiedergibt.

Darf man als DJ MP3 von territorial beschränkten Anbietern, derzeit etwa Amazon, verwenden?
Hier gilt wie bei den vorherigen Themen: Aus Sicht der GEMA ja, allerdings verstößt man, unter Umständen, schon beim Download gegen die AGBs des Anbieters.

--- weiter gehts auf der nächsten Seite ---
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie weißt man den rechtmäßigen Besitz von Promos bei einer Kontrolle nach?
Wie schon festgestellt, ist es nicht Aufgabe der GEMA die Herkunft zu kontrollieren. Die Promo wird also zur Nutzer Seite (DJ) behandelt wie ein reguläres MP3. Lediglich zwischen Urheber (Artist/Label) und GEMA fällt für eine Promo nur die Mindestvergütung an.

Was ist wenn an einem Abend mehrheitlich GEMA-freie Musik gespielt wird? Fällt dennoch die volle GEMA an?
Bei strikter Betrachtung ist das so. Es besteht aber die Möglichkeit Ausnahmen zu vereinbaren, was zum Beispiel bei Volksmusikabenden vorkommt. Nach der so genannten GEMA Vermutung sind erstmal alle Titel GEMA Titel. Das dem nicht so ist muss der Veranstalter nachweisen, z.B. durch eine Titelliste auf welcher Komponist, Texter, Bearbeiter und Verlag genannt sein müssen. Damit wendet man sich an die GEMA, diese gleicht die Liste mit Ihrer Datenbank ab und versucht eine angemessene Vergütung zu finden.

Was ist wenn ein Club oder eine Diskothek eine Jahrespauschale bezahlt und nur an wenigen Abenden DJs mit MP3 oder CDR auflegen? Steigt dann gleich die Pauschale um 30%?
Dieser Fall ist wohl eher theoretisch. Aber wenn dem so ist sollte der Veranstalter die betreffenden Abende als Einzelveranstaltungen abrechnen.

Was hat ein DJ zu beachten wenn er für Promotion Zwecke einen Mix erstellen will und diesen entweder kostenlos verteilen, als Kleinauflage verkaufen oder online, als Stream oder zum Download, anbieten will?
In jedem Fall sind von der GEMA Vervielfältigungsrechte zu erwerben. Dabei ist eine Promo anders zu vergüten, als ein Mix für den Verkauf. Da bei einem Mix das Musikwerk verändert wird, muss man in jedem Fall, also auch bei der Promo, das Einverständnis des Urhebers einholen. Dazu tritt man an den Verlag oder direkt an den Künstler heran. Neben den Rechten am Werk gibt es noch Rechte an der Aufnahme. Inhaber dieser Rechte sind die Tonträgerhersteller (Label). Auch der Tonträgerhersteller muss um Erlaubnis gefragt werden. Hat man sich mit beiden Partei geeinigt (was oft nicht so einfach ist), meldet man sein Vorhaben bei der GEMA zur Lizenzerteilung an.

Kann ein DJ einen Mix selbst als Werk anmelden?
Wenn man mit Genehmigung der Rechteinhaber einen Titel bearbeitet und dadurch ein eigenes Werk schafft, ist dieses geschützt. Wenn der Bearbeiter Mitglied der GEMA ist und sein Werk anmeldet, erhält er anteilig Tantiemen.

Darf man einen Mix, zum Zweck der Hintergrundbeschallung, an einen Gastrobetrieb verkaufen?
Hier gilt, wie schon oben beschrieben, erst das Einverständnis der Urheber der gemixten Stücke einholen, anschließend bei der GEMA anmelden um die Vervielfältigungsrechte zu erwerben. In dem Gastrobetrieb fallen dann, ähnlich wie bei der Nutzung von MP3s in Diskotheken, auch für die Hintergrundbeschallung zusätzlich zum GEMA Tarif 30% “Vervielfältigungslizenz” an.

Wie verhält es sich mit eigenem Material auf einer Webseite, wenn man selbst nicht Mitglied der GEMA ist? Angeblich stellt die GEMA auch hier Forderungen?
Das kann durchaus vorkommen, da hier wieder die GEMA Vermutung greift. In dem Fall sollte man sich bei der GEMA melden und mit einem Nachweis, dass es sich um ein eigenes Werk handelt die Sache aufklären.
Mitglieder der GEMA können aktuell (befristet bis Ende 2007) eigenes Werk GEMA-frei auf ihrer Homepage anbieten. Allerdings nur als Stream, nicht zum Download.

Was ist aus dem Blackbox Projekt geworden, bei welchem versucht wurde die wirklich in Diskotheken gespielten Titel zu ermitteln?
Das Projekt läuft und ist wesentlicher Bestandteil einer verbesserten Abrechnung. Früher lief es mit Musik in Diskotheken ähnlich wie mit Hintergrundmusik. Da es, im Gegensatz zu Konzerten oder Rundfunk, keine gemeldeten Titelfolgen gab, war es sehr schwierig hier zu ermitteln was gespielt wird. Nun gibt es über die Bundesrepublik verteilt einhundert, von Media Control ausgewählte, Referenzstellen. das sind Diskotheken, Clubs oder Tanzcafes. Einmal pro Woche wird, nach Zufallsprinzip, eine Stunde mitgeschnitten, ausgewertet und anschließend hochgerechnet. So soll eine gerechtere Verteilung gewährleistet werden.

Darf man Whitelabel, Mashups oder Bootlegs spielen, die man in einem Shop gekauft hat?
Darf man CDs aufführen, die man privat, z.B. von einem Freund, kopiert hat?
Aus Sicht der GEMA ist all das zulässig, sofern die Rechte zur Aufführung eingeholt und bezahlt werden. Im Fall der kopierten CD kommt wieder die Vervielfältigungslizenz dazu.

Ich habe das Gespräch, gemäß meiner Notizen und nach bestem Gewissen so wiedergegeben, wie ich es verstanden habe. Natürlich übernehme ich keine Gewähr für irgendwelche Rechtsgültigkeit. Neu war für mich vor allem der Punkt, dass die GEMA sich nicht für die Quellen des wiedergegebenen Materials interessiert und auch keine rechtliche Grundlage hat z.B. den Rechnerinhalt einzusehen. Was aber definitiv keine Aufforderung ist, sich über bestehende Gesetze hinwegzusetzen. Wer das tut, bekommt zwar nicht unbedingt Ärger mit der GEMA (die auch eine eigene Piraterieabteilung haben), vielmehr sollte derjenige immer daran denken, dass es noch andere Interessensparteien gibt, zuvorderst die Musikindustrie. Denen ist es natürlich gar nicht egal was mit ihren Releases passiert und die Musikindustrie bzw. deren Anwälte versuchen mit Mitteln von Wasserzeichen über Crawler und webüberwachende Fahnder bis zum Honeypot den Sumpf trocken zu legen. Also, immer schön sauber bleiben … und GEMA zahlen. :)

Bei Fragen fragen.

Auch veröffentlicht in meinem Blog ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Man super !!!
Danke für deine Mühen erstmal...erklärt mir einiges!
Erleichtert mich auch gleichzeitig ;-)

Das einzigste was jetzt wirklich Mist ist...das so viele Online-Stores nen DRM Schutz haben...weil ich mit meinem HD-2500 nur wav und mp3s abspielen kann...
Hoffe wirklich das sich da iTunes und Amazon noch viel mehr anstregen das hier durchzukriegen!
Vorallem eine übersichtlicheren Shop bei Itunes in dieser Richtung.

Hatte gelesen das man wenn man die CD von iTunes gebrannt hat diese wieder zu MP3 rippen darf...aber damit umgehe ich doch den Kopierschutz oder sehe ich das falsch?
Dann kann ich ja gleich nen Prog benutzen was das umgeht ;-)


Also nochmal VIELEN Dank...für die Erklärung...hilft wirklich weiter in dem Chaos.
 
Vielen Dank für die Mühe und die Infos.

Löst es zumindest bei mir einige Fragen in Wohlgefallen auf.

Also ist die Gema garnet so böse wie alle tun. Die ist nur Bös, wenn nicht gezahlt wird *g*
 
naja...erstmal natürlich toll das du dir soviel mühe gegeben hast, aber es ist wiedermal typisch beamte...teilweise steht da nur wischiwaschi...nur zwei beispiele...
stichwort bootlegs: ich glaube anhand der antwort zu erkennen das er/sie von der gema nichtmal genau wusste was du meinstest.
stichwort promos: ich kann als label bis zu 499Platten mit gemainhalt als promo anmelden und muss dafür auch nichts zahlen... ;)
 
naja...erstmal natürlich toll das du dir soviel mühe gegeben hast, aber es ist wiedermal typisch beamte...teilweise steht da nur wischiwaschi...nur zwei beispiele...
stichwort bootlegs: ich glaube anhand der antwort zu erkennen das er/sie von der gema nichtmal genau wusste was du meinstest.
stichwort promos: ich kann als label bis zu 499Platten mit gemainhalt als promo anmelden und muss dafür auch nichts zahlen... ;)

Für Promos zahlst Du, als Label, Hersteller, whatever - auch meines Wissens - normalerweise Mindestvergütung. Wenn das bei Dir nicht so ist - Gückwunsch. Wenn das nicht nur auf Glück beruht, lass wissen wie Du das geregelt hast.Link

Bei den Bootlegs ist es so, dass es im Fall der Aufführung nicht von Interesse ist. Natürlich kriegt man da, sofern die Rückverfolgung klappt, unter Umständen Trouble (als Hersteller). Jedoch ist das eine andere Geschichte.
 
Das einzigste was jetzt wirklich Mist ist...das so viele Online-Stores nen DRM Schutz haben...weil ich mit meinem HD-2500 nur wav und mp3s abspielen kann...
Hoffe wirklich das sich da iTunes und Amazon noch viel mehr anstregen das hier durchzukriegen!
Vorallem eine übersichtlicheren Shop bei Itunes in dieser Richtung.

Hatte gelesen das man wenn man die CD von iTunes gebrannt hat diese wieder zu MP3 rippen darf...aber damit umgehe ich doch den Kopierschutz oder sehe ich das falsch?
Dann kann ich ja gleich nen Prog benutzen was das umgeht ;-)


Also nochmal VIELEN Dank...für die Erklärung...hilft wirklich weiter in dem Chaos.

Wenn eine datei DRM geschützt ist, hast Du beim Erwerb die bedingungen anerkannt. Dreimal kopieren, 3 mal verschieben, unbegrenzt hören - was weiß ich. In dem Fall hast Du ok gesagt und solltest Dich daran halten oder Dir ne andere Quelle suchen.

Was bei kopiergeschützten Files geht, sind Programme wie Tunebite. Die spielen das File ab und nehmen es über die Soundkarte wieder auf. Umgehen also kein Kopierschutz. Ist aber rechtliche Grauzone.
 
Großen Dank, echt super!

Also kann man quasi alles machen wenn man der Gema ihr Geld gibt (aus deren Sicht, nicht aus der der Musikindustrie). Alles klar!
 
Genau so hab ich das verstanden, was mir einigermaßen neu war. Natürlich ist das kein Freibrief, denn es geht hier glaube um vordergründige Aufgaben. Und die MI setzt zur Zeit mal wieder ne Menge in Bewegung, um das Copyproblem in Griff zu kriegen.
Letztlich geht es hier um Urheberschutz vs Verwertungsrechten
 
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