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Kopp Verlag e.K.
z.HD. Frau Eva Herman
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Hamburg, 27. Juli 2010
Offener Brief an Frau Eva Herman
Sehr geehrte Frau Herman,
mit Bestürzen mussten wir Ihren jüngsten Bericht „Sex- und Drogenorgie Loveparade: Zahlreiche Tote bei
Sodom und Gomorrha in Duisburg“, erschienen über „Kopp“, zur Kenntnis nehmen.
Es ist uns vollkommen unverständlich, dass solch ein Artikel überhaupt ein Medium findet, um in diesem
Maße verbreitet zu werden.
Ihr gesamter Artikel ist voll unüberlegter Gedankenergüsse. Sie verallgemeinern, verurteilen alle Fans eines
Musikgenres als Drogenjunkies und nehmen sich das Recht heraus, Musik nach Ihren Wünschen definieren
zu wollen, wobei wir doch alle wissen, dass genau diese kulturelle Einheit, wie im übrigen auch alle anderen
kulturellen Bereiche, stark vom persönlichen Geschmack eines Individuums abhängen. Diese Tatsache
sollten auch Sie respektieren und nicht versuchen, Ihre persönliche Meinung als Faktum darzustellen - denn
Ihre Meinung ist absolut weltfremd, ungeheuerlich befremdend und ein Affront den Menschen gegenüber, die
auch einmal über den eigenen Tellerrand hinausschauen, sich mit dieser Musik identifizieren können und
wollen, mit und von ihr leben, die kulturelle Landschaft erweitern und dieses auch gerne nach außen tragen.
Ihre weltfremden Ansichten sind für uns weder nachvollziehbar noch verständlich und es ist wirklich
bedauerlich, dass Sie sich diesem Genre nicht öffnen wollen oder können. Unverständlich ist auch, dass Sie
eine Plattform gefunden haben, um Ihre fragwürdigen Ansichten der breiten Masse präsentieren zu können.
Wir haben uns zusammengeschlossen, um unseren Unmut über Ihren Artikel und Ihre Ansichten zu äußern
und wollen Sie hiermit auffordern, Ihren Äußerungen zurückzuziehen und sich öffentlich für diese
Verallgemeinerung zu entschuldigen.
Im Folgenden heißt dies für uns:
-Sie entschuldigen sich umgehend und öffentlich für Ihre Äußerungen in Bezug auf die Pauschalisierungen
der Allgemeinheit ( Wir sind individuell )!
-Sie werden in der öffentlichen Entschuldigung anführen, dass Menschen nicht einfach über einen Kamm
zu scheren sind und Sie in Ihrem Artikel dies leider nicht beachtet haben
-Sie werden in Ihrer Entschuldigung anführen, dass Sie sich zu Unrecht das Recht eingeräumt haben, über
andere Menschen zu urteilen, die Sie nicht kennen.
-Sie werden die entsprechende Tantiemen, bzw. jegliches Einkommen, welches im Zusammenhang mit
diesem Hintergrundbericht steht, an eine soziale Einrichtung spenden, dabei darf diese in keinem
Zusammenhang mit Ihnen stehen und Sie werden mit UNS Rücksprache darüber halten, an wen diese
Spenden gehen. Dies muss notariell beglaubigt werden!
Vielleicht haben Sie inzwischen selbst bemerkt, dass Ihr Bericht weitab der Wahrheit ist und die einzig
richtige Konsequenz eine Richtigstellung und vor allem eine Entschuldigung (vor allem an die Freunde und
Angehörigen der Opfer) wäre.
Wir behalten uns im Weiteren rechtliche Schritte gegen Sie vor, Grundlage hierfür wird der § 130 Absatz 1
des StGB sein.
"Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht
oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
Hochachtungsvoll
NETZ GEGEN EVA HERMAN
V.i.S.d.P.R.:
Manuel Turobin
Kontakt:
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